Motorradspezifische
Sicherheitsausrüstung
-
Motorradhelm (geprüft nach UNECE Reglement 22)
mit Visier oder Brille
-
Motorradhandschuhe oder Handschuhe aus abrieb-
und reissfestem Material
-
Robuste Jacke und Hose aus abrieb- und
reissfestem Material
-
Motorradstiefel oder knöchelschützendes festes
Schuhwerk
Mindestalter und Kategorien
Kategorie A:
-
Direkteinstieg ist nicht mehr möglich
(Ausnahmen Motoradmechaniker, Polizei, Verkehrsexperten)
-
Vorbesitz der Kategorie A 35kW (beschränkt) und
zwei Jahre klaglose Fahrpraxis.
-
Lernfahrausweis erforderlich à 12 Monate Gültigkeit
-
Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad ohne Seitenwagen
mit einer Motorleistung von mehr als 35kW oder einem Verhältnis von Motorleistung/Leergewicht
von mehr als 0.2 kW/kg und zwei Sitzplätzen. Motorräder mit Doppelräder sind
als Prüfungsfahrzeuge nicht zugelassen. Übergangsrecht: Wer den Lernfahrausweis bis am
31.12.2020 erworben hat, wird mit einem Motorrad mit mindestens 35 kW zur
Prüfung zugelassen
Kategorie A 35kW (beschränkt):
-
Mindestalter 18 Jahre
-
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, nach
Abschluss des Grundkurses wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert.
-
Bei weiterem Lernfahrausweis und
abgeschlossenem Grundkurs: 12 Monate
-
Bei Vorbesitz der neurechtlichen Kategorie A1:
12 Monate
-
Bei Vorbesitz der altrechtlichen Kategorie A1:
4 Monate plus 12 Monate à hier muss der
Grundkurs 3 noch absolviert werden.
-
Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad ohne Seitenwagen
mit einer Motorleistung von höchstens 35kW, max. 0.20 kW/kg Leistungsgewicht
und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1. Motorräder
mit Doppelräder sind als Prüfungsfahrzeuge nicht zugelassen.
-
Übergangsrecht: Wer den Lernfahrausweis bis am
31.12.2020 erworben hat und vor dem 30.06.2021 im Besitz des entsprechenden
Führerausweises ist, kann nach zweijähriger, klagloser Fahrpraxis den
Führerausweis der Kategorie A ohne praktische Führerprüfung beantragen.
-
Wer vor dem 01.01.2021 im Besitz des
Führerausweises der Kategorie A1 und des Lernfahrausweises der Kategorie A 35kW
(beschränkt) ist, muss ab dem 01.01.2021 auch nur noch 4 Stunden Grundkurs
besuchen. (ab dem 01.01.2021 entfällt der 2a)
Kategorie A1:
-
Mindestalter 15 Jahre
-
Kleinmotorräder max. 45 Km/h und Dauerleistung
von 4kW
-
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, nach
Abschluss des Grundkurses wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert.
-
Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad der
Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als
30 km/h und eine Nenn- bzw. Dauerleistung von max. 4kW.
-
Doppelräder und dreirädrige Kleinmotorräder
sind als Prüfungsfahrzeuge nicht zugelassen.
-
Mindestalter 16 Jahre
-
Motorräder bis 125 ccm und max. 11kW.
-
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, nach
Abschluss des Grundkurses wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert.
-
Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad der
Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als
30 km/h.
-
Kleinmotorräder sind als Prüfungsfahrzeug
unzulässig, ausgenommen für Personen, die den Lernfahrausweis vor dem 16.
Geburtstag erworben haben.
-
Wird nach vollendetem 16. Altersjahr die
praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45
km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. Im Ausweis
wird zusätzlich die Beschränkung 45km/h eingetragen
-
Übergangsrecht: Wer den Lernfahrausweis vor dem
01.01.2021 erworben hat, macht den Grundkurs noch nach altem Recht. (8h)
Weitere Informationen zu den verschiedenen
Kategorien und Prüfungsfahrzeugen sind auf www.fuehrerausweise.ch/ oder der
Homepage deines Wohnsitzkantons ausführlich beschrieben.