Bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) wird überprüft,
ob ein Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Eine bestandene MFK bestätigt die Betriebs- und
Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Prüfung. Die erste MFK Prüfung findet fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung des
Autos statt. Sie werden dafür automatisch vom jeweiligen Strassenverkehrsamt aufgeboten. Drei Jahre danach folgt die zweite Einladung. Anschliessend sind die
Prüfungen im Zweijahres-Turnus fällig.
Als Halter braucht man sich im Prinzip also nicht
um MFK-Prüfungstermine zu kümmern. Ausser, man will die Kontrolle zum Beispiel
wegen einem Verkauf zu früherem Zeitpunkt durchführen lassen. Eine individuelle,
frühere Terminvereinbarung ist jederzeit möglich. Auch diverse TechnischeZentren des TCS dürfen Motorfahrzeugkontrollen durchführen. Eine Prüfung beim
TCS kann insbesondere für Mitglieder interessant sein. Selber initiieren muss
man den Prüfungstermin zum Beispiel nach gewissen An- oder Umbauten sowie nach
Tuningmassnahmen. Dann besteht eine sogenannte ausserordentliche
Prüfungspflicht.
Sollten anlässlich der MFK gravierende Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, werden Sie umgehend darüber in Kenntnis gesetzt. Die Mängel müssen innerhalb von 30 Tagen behoben und - je nach Kanton – bestätigt werden oder das Fahrzeug muss erneut vorgeführt werden.
Der Artikel 33 der
Verordnung regelt die technische Zulassung von Fahrzeugen (VTS).