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Trotz der 2013 beschlossenen Lockerung der Abgaswartung bleiben die Abgaskontrollen für Privatfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge obligatorisch. Allerdings müssen Personenwagen, welche bereits mit einem anerkannten On-Board-Diagnosesystem OBD ausgerüstet sind, nicht mehr alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung bzw. zum Abgastest in die Werkstatt.
Das Ziel des Abgastests ist die Verminderung der Abgasbelastungen durch den Strassenverkehr, indem Verschlechterungen im Abgasverhalten des einzelnen Fahrzeugs festgestellt und behoben werden.
Wann muss die Abgaswartung durchgeführt werden?
Achtung: Das Abgaswartungsdokument muss gültig sein und sich immer in Ihrem Wagen befinden. Bei der Abgaskontrolle muss es vorgewiesen werden.
Diese Fahrzeuge sind von der Abgaswartungspflicht befreit:
Nach wie vor notwendig ist natürlich die Abgaskontrolle des Fahrzeuges durch die Garage gemäss Vorgaben des Herstellers. Das Auslesen des OBD-Fehlerspeichers ist im Abgastest inbegriffen. Werden die vorgegebenen Ölwechsel und Wartungsintervalle befolgt, läuft das Fahrzeug zuverlässiger und die OBD-Leuchte erlischt in der Regel nach dem Anlassvorgang. Leuchtet sie jedoch auf, während der Motor läuft, muss das Auto zur Reparatur in die Werkstatt.
Mit der neuen Regelung zur Abgaskontrolle werden die Fahrzeughalter verpflichtet, ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Aufleuchten der OBD-Kontrollleuchte reparieren zu lassen.
Die häufigsten Fragen zum Thema Abgaskontrolle bzw. Abgastest (PDF-Download)
Wartung nicht korrekt ausgeführt?