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Obligatorische Benzin-Abgaswartung

Obligatorische Benzin-Abgaswartung

Trotz der 2013 beschlossenen Lockerung der Abgaswartung bleiben die Abgaskontrollen für Privatfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge obligatorisch. Allerdings müssen Personenwagen, welche bereits mit einem anerkannten On-Board-Diagnosesystem OBD ausgerüstet sind, nicht mehr alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung bzw. zum Abgastest in die Werkstatt.

Die Abgaswartung im Überblick

Das Ziel des Abgastests ist die Verminderung der Abgasbelastungen durch den Strassenverkehr, indem Verschlechterungen im Abgasverhalten des einzelnen Fahrzeugs festgestellt und behoben werden.

Wann muss die Abgaswartung durchgeführt werden?

  • Alle zwei Jahre: für Fahrzeuge mit älteren, nicht anerkannten OBD-Systemen.
  • Alle zwei Jahre: für Benzinfahrzeuge mit Katalysator oder Fahrzeuge mit Dieselmotor ohne OBD.
  • Jedes Jahr: für Benzinfahrzeuge ohne Katalysator.

Achtung: Das Abgaswartungsdokument muss gültig sein und sich immer in Ihrem Wagen befinden. Bei der Abgaskontrolle muss es vorgewiesen werden.

Diese Fahrzeuge sind von der Abgaswartungspflicht befreit:

  • Personen- und Lieferwagen mit Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie im Fahrzeugausweis unter Punkt 72 «Emissionscode» den Vermerk «B03», «B04» oder höher haben.
  • Personen- und Lieferwagen mit Dieselmotoren, wenn sie im Fahrzeugausweis unter Punkt 72 «Emissionscode» den Vermerk «B04», «B5a», «B5b» oder höher haben.

Nach wie vor notwendig ist natürlich die Abgaskontrolle des Fahrzeuges durch die Garage gemäss Vorgaben des Herstellers. Das Auslesen des OBD-Fehlerspeichers ist im Abgastest inbegriffen. Werden die vorgegebenen Ölwechsel und Wartungsintervalle befolgt, läuft das Fahrzeug zuverlässiger und die OBD-Leuchte erlischt in der Regel nach dem Anlassvorgang. Leuchtet sie jedoch auf, während der Motor läuft, muss das Auto zur Reparatur in die Werkstatt.

Mit der neuen Regelung zur Abgaskontrolle werden die Fahrzeughalter verpflichtet, ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Aufleuchten der OBD-Kontrollleuchte reparieren zu lassen.

Die häufigsten Fragen zum Thema Abgaskontrolle bzw. Abgastest (PDF-Download)

Gesetzliche Vorlage der Abgaswartung

  • Von der Abgaswartung ausgenommen sind auch alle Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1976 erstmals immatrikuliert wurden.
  • Der Halter ist dafür verantwortlich, dass für sein Fahrzeug ein Abgaswartungsdokument mit den vorgeschriebenen Eintragungen vorhanden ist.
  • Vollgeschriebene Wartungsdokumente können durch das Anheften oder Ankleben von kopierten Blättern, welche die gleichen Rubriken wie das Wartungsdokument enthalten, verlängert werden.
  • Die Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl dient der Überprüfung der Sollwerte und damit der Funktion vor allem des Katalysators auch bei Last. Diese Ergänzung wurde am 01.07.1994 eingeführt.
  • Ein Grossteil der Arbeiten, die im Rahmen der obligatorischen Abgaswartung auszuführen sind, ist in einem grossen Wartungsdienst integriert. Für Vielfahrer ist es deshalb am günstigsten, wenn die Abgaswartung zusammen mit einem grossen Service in Auftrag gegeben wird.
  • On-Board-Diagnose (OBD): Bei der On-Board-Diagnose überprüft das Motormanagement im Auto mit Hilfe entsprechender Messstellen permanent alle abgasrelevanten Komponenten und Systeme. Tritt ein Defekt auf, so wird dieser sofort erkannt, angezeigt und kann behoben werden.

Wartung nicht korrekt ausgeführt?

  • Urkundenfälschung: Wer das Wartungsdokument nicht richtig ausfüllt, bzw. das Dokument ausfüllt, ohne die Wartung korrekt durchgeführt zu haben, begeht Urkundenfälschung.
  • Bussen: Dokument nicht dabei CHF 20.-; Überschreitung des Termins bis einen Monat CHF 40.-; bis 3 Monate CHF 100.-; bis 6 Monate CHF 200.-; darüber Verzeigung.
Durchführungsort
Nicht-Mitglieder
ab CHF 90.-
TCS-Mitglieder
ab CHF 50.-
 
 
Dauer
30 min
Nicht-Mitglieder
CHF 90.-
TCS-Mitglieder
CHF 50.-
Kontakt für Anmeldung:
TCS Kontaktstelle Granges-Paccot
Route d'Englisberg 2
1763 Granges-Paccot
Telefon: +41 26 350 60 60
 
 
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