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Velo, E-Bike und E-Trotti : Bereit für den Winter ?

Wenn im Herbst die Temperaturen fallen und sich die Sichtverhältnisse verschlechtern, trifft man nicht mehr ganz so viele Velolenkerinnen und Velolenker auf der Strasse an. Manch einer lagert das Fahrrad dann lieber ein. So oder so gibt es ein paar grundlegende Dinge zu beachten.

08. November 2021

 Ab Beginn der kalten Tage werden die Verkehrsbedingungen für Teilnehmer des Langsamverkehrs – bedingt durch schlechte Lichtverhältnisse, Frost und Schnee- zunehmend anspruchsvoller. So stellt sich die Frage, ob und wie man sein Velo, E-Bike oder E-Trottinett entweder einlagert oder winterfit macht.

Velos und E-Bikes winterfit machen oder „Einwintern“
Wer sein E-Bike oder Velo im Winter nutzen will, kann sich mit dem Einhalten von ein paar Grundregeln manchen Ärger ersparen. Besonders im den kalten Wintermonaten ist eine häufige Überprüfung der Bremsen und der Reifen wichtig. Die Akkus von E-Bikes verlieren wegen der Kälte an Leistung und müssen unter Umständen öfter geladen werden. Für Velos und E-Bikes gibt es ausserdem ebenso Winterreifen zu kaufen wie für Autos. Grundsätzlich macht es bei kalten Temperaturen Sinn, etwas Luft aus dem Reifen zu lassen. Dies bietet eine bessere Bodenhaftung und generiert kürzere Bremswege. Grundsätzlich und besonders bei Kälte und in der Dunkelheit ist im Strassenverkehr Vorsicht besser als Nachsicht. Eine an die Verhältnisse angepasste Fahrweise ist also angesagt.

Will man sein Velo oder E-Bike über den Winter stehenlassen, kann man vorab die folgenden Dinge tun; Das Velo oder E-Bike gründlich reinigen, die Kette ölen und den Zustand der Reifen und Bremsen überprüfen. Vor dem Einlagern die Reifen gut aufpumpen und das Fahrrad im Winter wenn möglich nicht draussen stehen lassen. So oder so sollte man den Akku des E-Bikes herausnehmen und bei einer mittleren Temperatur (10 bis 20 °C) mit einem Ladezustand von rund 40 – 60% aufbewahren. Bei längerem Stillstand sollte der Ladezustand des Akkus rund alle zwei Monate kontrolliert werden und auf den empfohlenen Ladezustand gebracht werden. Die Stromkontakte an der Akkuhalterung können nach Möglichkeit mit einem öligen Lappen abgedeckt vor Feuchtigkeit und Rost geschützt werden.

E-Trottis auch im Winter fahren?
Ein gut gewartetes E-Trotti kann meist bei guter Witterung auch im Winter gefahren werden. Wichtig ist es, hierzu die Betriebsanleitung des E-Trottinetts zu beachten. Dazu sollte man sich bewusst sein, dass die Fahrstabilität im Winter geringer und die Sturzgefahr gerade bei rutschigen Strassen um einiges höher ist als bei guten Strassenverhältnissen und warmen Temperaturen. Ein Helm ist entsprechend zusätzlich von Bedeutung. Bezüglich Pflege und Einlagern lassen sich die Tipps zu den E-Bikes grösstenteils auf E-Trottis adaptieren.

Sichtbarkeit
Gerade in den dunklen Wintermonaten ist eine gute Sichtbarkeit aller Verkehrsteilnehmer und insbesondere jener des Langsamverkehrs von entscheidender Bedeutung, funktionierende Vorder- und Hinterleuchten sind in den dunklen Monaten noch wichtiger als sonst schon. Helle Kleidung und Neonfarben verbessern die Sichtbarkeit –gegenüber dunklen- von 20 auf 40 Meter, Reflexartikel sind sogar bei über 140 Metern Entfernung schon ersichtlich. Damit bleibt beispielsweise den Autolenkerinnen und Autolenkern viel mehr Zeit, um auf langsamere Verkehrsteilnehmer zu reagieren.

Anforderungen Elektro-Trottinett

  • ·        Max. Motorgeschwindigkeit: 20 km / h
  • ·        Leistung Motor: Max 0.5 kW
  • ·        Typengenehmigung: Nicht erforderlich
  • ·        Kontrollschild: Nicht erforderlich
  • ·        Mindestalter: 14 Jahre
  • ·        Führerausweis: 14-16 J. = Kat. M / + 16 J. = Keinen
  • ·        Helm: Nicht erforderlich, empfohlen
  • ·        Velostreifen: Obligatorisch (falls vorhanden)
  • ·        Auf Strasse zugelassen (öffentlich): Ja
  • ·        Auf Fussweg zugelassen: Nein
  • ·        Gleiche Regeln wie Velo: Ja
  • ·        Kategorie: Leicht-Motorfahrrad

Anforderungen E-Bike 45 km/h

  • ·        Maximale Geschwindigkeit mit Pedalunterstützung: 45 km/h
  • ·        Leistung Motor: Max 1.0 kW
  • ·        Typengenehmigung: Erforderlich
  • ·        Kontrollschild: Erforderlich
  • ·        Mindestalter: 14 Jahre
  • ·        Führerausweis: Kategorie M (Motorfahrräder)
  • ·        Helm: Erforderlich
  • ·        Velostreifen: Obligatorisch (falls vorhanden)
  • ·        Auf Strasse zugelassen (öffentlich): Ja
  • ·        Auf Fussweg zugelassen: Nein
  • ·        Kategorie: Motorfahrrad
        Besondere Ausrüstung (zusätzlich vorgeschrieben):
  • ·        Ein festes Abblendlicht (vorn) und Schlusslicht (hinten), beide zugelassen
  • ·        Rückspiegel
  • ·        Glocke (eine normkonforme Signalanlage kann die Glocke ersetzen)
  • ·        Sattel

Anforderungen E-Bike 25 km/h

  • ·       Maximale Geschwindigkeit mit Pedalunterstützung: 25 km/h
  • ·        Leistung Motor: Max 0.5 kW
  • ·        Typengenehmigung: Nicht erforderlich
  • ·        Kontrollschild: Nicht erforderlich
  • ·        Mindestalter: 14 Jahre
  • ·        Führerausweis: Ab 14 Jahre = Kat. M / +16 J. = Keinen
  • ·        Helm: Nicht erforderlich, empfohlen
  • ·        Velostreifen: Obligatorisch (falls vorhanden)
  • ·        Auf Strasse zugelassen (öffentlich): Ja
  • ·        Auf Fussweg zugelassen: Nein
  • ·        Gleiche Regeln wie Velo: Ja
  • ·        Kategorie: Leicht-Motorfahrrad

Marco Wölfli
Marco Wölfli
Telefon +41 58 827 34 03
Telefon +41 79 123 46 91
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