Die Kilometerkosten steigen 2022 um einen Rappen gegenüber dem Vorjahr und liegen bei 71 Rappen pro Kilometer. Dies zeigt die jährliche Kilometerkostenberechnung des TCS. Entwarnung auch für nächstes Jahr: trotz steigender Treibstoffpreise steigen Kilometerkosten nur moderat.
Treibstoffkosten sind lediglich für rund 16% der gesamten Betriebskosten verantwortlich. Deshalb haben steigende Treibstoffpreise zwar eine Einfluss auf die Kilometerkosten. Dieser fällt aber geringer aus, als man gemeinhin annimmt.
Treibstoffpreiserhöhungen wirken sich wie folgt aus*:
Auch wenn 2022 die Treibstoffpreise hoch bleiben, hat dies folglich nur moderate Auswirkungen auf die Kilometerkosten 2023.
*(Fahrzeug mit Durchschnittspreis 35´000 CHF und 15´000 Kilometer Jahreslaufleistung).
Die Kilometerkosten sind primär abhängig vom Fahrzeug-Neupreis. Wer mit einem Fahrzeug im Wert von CHF 50‘000.– unterwegs ist, für den kommt die Dienstfahrt, genauso wie der Privatkilometer etwa um 30 % teurer zu stehen als mit einem Fahrzeug für CHF 30‘000.– Daher empfehlen wir mit Dritten (z. B. Arbeitgeber) zuerst die Preisklasse des benötigten Personenwagens zu vereinbaren. Aus den total gefahrenen Kilometern, privat und für Dritte, und der vereinbarten Preisklasse kann der Tarif pro Kilometer bestimmt werden. Bei Arbeitgebern, die mehreren Mitarbeitern mit ganz verschiedenen Autos gelegentliche Dienstfahrten entschädigen, wird in der Regel ein für alle gültiger Ansatz pro Kilometer für ein Durchschnittsauto festgelegt.
Der 16 Gigabyte grosse USB-Stick „Kilometerkosten 2022“ ist ein nützliches Instrument für Firmenbuchhaltungen und Personalabteilungen. Denn er ermöglicht es, die Betriebskosten von einem oder von mehreren Fahrzeugen rasch und unkompliziert berechnen zu können. Da die Privatnutzung des Geschäftswagens seit 2005 der Steuerpflicht unterliegt, sind die über den Stick ermittelten Kosten vorschriftsgemäss im Lohnausweis auszuweisen.
Alle Arbeitnehmer, die ein Geschäftsauto auch privat benutzen (inklusive Arbeitsweg), müssen ab 2022 pro Monat 0,9 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer (Minimalbetrag CHF 150.–, entspricht einem Kaufpreis von CHF 16’667.– exkl. MWST) als Lohn versteuern.
Auch für Privatpersonen ist die Berechnung der Kilometerkosten hilfreich, sei es zur Ermittlung der eigenen Betriebskosten oder für deren Verrechnung an Drittpersonen. Das Vorgehen für die Berechnung der Kosten ist dabei denkbar einfach. Die insgesamt anfallenden Betriebskosten (fixe und variable) werden durch die gefahrenen Kilometerlaufleistung geteilt und ergeben somit die Kosten pro Kilometer.
Die Kilometerkosten können auch vereinfacht dem Diagramm unter www.tcs.ch entnommen werden.