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  • TCS warnt präventiv vor Kindersitzmodell - Der kommende Kindersitztest weist kritische Sicherheitsbedenken bei «Peg Perego Viaggio Twist» auf. Mehr Infos
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Kindersitze im Taxi

In der Schweiz oder in Europa mit Kindern im Taxi unterwegs: Was muss bezüglich der Kindersitze im Taxi beachtet werden?

In der Schweiz gelten bezüglich Kindersicherung im Auto in der Regel dieselben Gesetze wie in anderen europäischen Ländern. Diese Gesetze gelten auch für Kindersitze im Taxi. In vereinzelten Länder sind die Gesetze nicht ganz so streng, wer sich aber an das Schweizer Gesetz hält, ist auf der sicheren Seite.

Unterschieden wird zwischen 3 Kindersitz-Kategorien

  • Für die Kleinsten bis zu einem Alter von 18 Monaten oder bis zu einem Körpergewicht von 13 kg braucht es einen Sitz der Gruppe 0+. Dabei handelt es sich um sogenannte Babyschalen, in welchen die Kinder rückwärts, also mit Blick nach hinten mitreisen.
  • Für ein- bis vierjährige Kinder mit einem Körpergewicht zwischen 9 und 18 kg werden Kindersitze der Gruppe 1 benötigt. In dieser Kategorie sind sowohl vorwärts- als auch rückwärts gerichtete Kindersitze erlaubt.
  • Über 18 kg wiegende Kinder (mit ca. 4 Jahren) müssen bis zum Alter von 12 Jahren oder bis 150 cm in einem Kindersitz der Gruppe 2/3, also auf einem sogenannten Sitzerhöher mit oder ohne Rückenlehne gesichert werden.

Die Taxifahrer haben sicherzustellen, dass Kinder unter zwölf Jahren ordnungsgemäss gesichert sind

Der Chauffeur ist verantwortlich, dass die mitfahrenden Personen die vorhandenen Sicherheitsgurte während der Fahrt tragen. Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass Kinder unter zwölf Jahren oder 150cm ordnungsgemäss mit dem entsprechenden Kindersitz gesichert sind.

Es ist sinnvoll, sich vorgängig bei einer Taxigesellschaft zu informieren, ob die gewünschte Kindersitz-Kategorie zur Verfügung steht.
Vor Taxifahrten mit nicht oder falsch gesicherten Kindern ist abzuraten.

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