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Elektroauto-Ladestation zu Hause installieren

Die Installation von Ladestationen zu Hause, wie z.B. Wallboxen, erfordert technische Vorkehrungen und für Mieter die Zustimmung der Vermieter.

Welche Leistung sollte für die Ladestation gewählt werden?

Mit einer starken Ladeleistung von 11 kW laden Sie Ihr E-Auto in sechs bis acht Stunden voll auf. Beträgt die Leistung nur 3 kW, dauert das Aufladen entsprechend länger. Wie schnell das Aufladen effektiv geht, hängt vom schwächsten Glied der Kette ab. Ein E-Auto mit nur 3.6 kW Ladeleistung wird auch an einer 11 kW-Ladestation nicht schneller geladen. Idealerweise weisen Ladestation und Fahrzeug die gleiche Spitzenleistung auf.

Achten Sie beim Kauf eines E-Autos oder einer Ladestation also auf die Ladeleistung. TCS-Autosuche hilft Ihnen dabei – mit den technischen Daten aller Fahrzeuge und Vorschlägen für passende Ladestationen. Der Elektriker prüft zudem, ob Ihre Hausleitungen den Anforderungen der gewünschten Ladestation entsprechen.

Ebenfalls wichtig: die Schnellladefähigkeit. Damit können Sie Ihr E-Auto unterwegs an Schnellladestationen aufladen und so problemlos grosse Distanzen zurücklegen. Der dafür benötigte Gleichstromanschluss (CCS oder CHAdeMO) ist in den meisten E-Autos verbaut oder nachrüstbar.
Zu Hause sollte Vollladen innert 6 bis 8 Stunden möglich sein. Um 20 kWh Elektrizität aufzuladen, welche für 100 km Reichweite benötigt werden, dauert es zwei Stunden, wenn mit 10 kW Leistung geladen wird. Entsprechend wartet über 6 Stunden, wer nur mit 3 kW aufladen kann. 

Batteriekapazität und Ladeleistung für eine Vollladung innert 6 Stunden/ eine Schnellladung innert 1 Stunde
Beispiele Batteriekapazität/Ladeleistung für eine Vollladung innert 6 Stunden und für eine Schnellladung innert 1 Stunde


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Eine Elektroauto-Ladestation zu Hause installieren: die Wallbox

Was ist eine Wallbox?

Grundsätzlich können Elektroautos mit einer mobilen Ladestationan an jeder geeigneten Steckdose geladen werden. Aus Sicherheitsgründen wird die Ladegeschwindigkeit gedrosselt, wenn das Auto an einer Haushaltsteckdose angeschlossen ist, welche nicht für grosse Leistungen ausgelegt ist. Die Installation einer Wallbox ist mit der Überprüfung der Zuleitung verbunden und erlaubt es, mit der maximal möglichen Geschwindigkeit zu laden. Ausserdem sind mit Wallboxen zusätzliche Funktionen wie Zugangsmanagement, Lastmanagement, Anbindung an Solaranlage oder Gebäudesystem sowie Abrechnung möglich. Die Verwendung von Wallboxen ist deshalb die sichere und komfortable Lösung für zügiges Laden und gesamtheitliches Energiemanagement. .

Kann ich die Wallbox selber installieren?

Die Installation einer Wallbox ist die Aufgabe einer Fachperson. Grundsätzlich kann die Wallbox fest mit dem Wechselstromnetz verbunden sein oder trennbar mithilfe eines CEE-Steckers. Das trennbare Prinzip wird bei den TCS-Heimladestationen verwendet, so kann die Wallbox bei einem allfälligen Problem schnell ausgetauscht werden.

Wie funktioniert ein Ladevorgang?

In Europa wird grösstenteils der Typ-2-Stecker zum Laden verwendet. Sobald das Ladekabel an der Wallbox sowie am Fahrzeug angeschlossen ist, wird von beiden Seiten erkannt, dass ein Ladekabel angeschlossen ist und für welche Leistung es ausgelegt ist. Ist das Fahrzeug ladebereit, gibt die Schalteinheit der Wallbox den Ladestrom frei und der Ladevorgang beginnt. Das Ladegerät reduziert bei Bedarf die Leistung, um das Maximum des Ladekabels bzw. der Zuleitung nicht zu überschreiten..
Der Ladevorgang besteht aus zwei Etappen: in der ersten Etappe bezieht das Auto eine konstante und möglichst hohe Leistung. Wenn bei einem gewissen Füllgrad die Spannung der Batterie ihren maximalen Wert erreicht, beginnt die zweite Etappe: Nun wird für den Rest der Ladung die Spannung konstant gehalten und die Leistung kontinuierlich reduziert, bis gar kein Strom mehr fliesst. Dann ist die Batterie voll und der Ladevorgang abgeschlossen. 

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Kann ich als Mieter oder Stockwerkeigentümer eine Elektroauto-Ladestation installieren?

Während die Elektroauto-Ladestation bei Besitzern von Einfamilienhäusern kaum Probleme macht, verschärfen sich die Dinge bei Stockwerkeigentümern und bei Mietern, welche ihr Fahrzeug in einer Tiefgarage parken. Vorab muss der Stockwerkeigentümer das Einverständnis der Eigentümerversammlung einholen. Der Mieter braucht hingegen die Erlaubnis des Vermieters. Im Hinblick darauf ist es wichtig, ein technisches Dossier vorzulegen. 

Wenn man beispielsweise von einem Objekt im Miteigentum mit 9 Wohnungen und ebenso vielen unterirdischen Parkplätzen ausgeht, das für Strom von 80 A (Ampere) ausgelegt ist, verträgt die elektrische Anlage eine Ladestation mit 11 kW 3 Stationen mit 3.7 kW. Aber die Geschichte wird komplizierter, wenn die anderen Bewohner auch eine Ladestation einbauen möchten. Es ist deshalb empfehlenswert, von Anfang an zu klären für wie viele Ladestationen die Reserve der Hausanschlussleistung ausreicht und inwiefern später allenfalls eine Verstärkung möglich ist. Wenn mehrere Elektroautos angehängt sind, wählt man am besten intelligente Ladestationen, welche die Grösse der Belastung des Stromnetzes messen und optimieren.

Tipps für das Installieren einer Elektroauto-Ladestation zu Hause

  • Elektroinstallateure und Stromversorger vor Ort kontaktieren.
  • Ein schneller Kundendienst ist essenziell, das Auto kann bei Störungen nicht geladen werden.
  • Das schwächste Glied in der Ladekette (Auto, Ladekabel und Wallbox) entscheidet über die maximale Ladeleistung.
  • Ein fest angebrachtes Kabel ist an abgeschlossenen oder nicht frei zugänglichen Orten ein Komfortgewinn. Ein Kabel im Kofferraum ist dennoch mitzuführen.
  • An frei zugänglichen Orten empfiehlt sich eine Freischaltvorrichtung gegen missbräuchliche Nutzung.

  • Stockwerkeigentümern und Mieter: Einen klar formulierten Antrag mit Begründung, welche Abmachungen/Regelungen zu beschliessen sind, zuhanden der Eigentümerversammlung vorbereiten.
  • Stockwerkeigentümern und Mieter: Ein E-Auto-Pionier sollte bereit sein, seine Ladestation in ein Lastmanagement-System zu integrieren, wenn weitere Eigentümer dasselbe wünschen.
  • Stockwerkeigentümern : Die Regelung muss beim Verkauf der Wohnung auf den neuen Eigentümer übergehen.

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