25'000 Rechtsfälle behandelt der TCS jährlich.
Der TCS Verkehrsrechtsschutz schützt Sie selbst oder Sie und ihre im selben Haushalt lebenden Familienmitglieder (insbesondere Ehe- und Lebenspartner sowie deren Kinder unter 26 Jahren) als:
Für weitere Details der Leistungen, Deckungsausschlüsse sowie Kundeninformationen konsultieren Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die verbindlicher Bestandteil des TCS Verkehrsrechtsschutzes sind.
TCS Verkehrsrechtsschutz
in 2 Minuten erklärt
In diesen Situationen hilft Ihnen der TCS Verkehrsrechtsschutz:
Ein Verkehrsrechtsschutz bietet vorteilhafte Leistungen bei juristischen Auseinandersetzungen, denn Streitfälle mit Verkehrsteilnehmern werden immer häufiger. Wer sich mit juristischen Mitteln wehrt, muss mit erheblichen finanziellen Aufwendungen rechnen, denn die Kosten und Gebühren für Anwälte und Gerichte sind hoch.
Der TCS Rechtsschutz garantiert dem Versicherten die Übernahme von Kosten bis zu einer Höhe von CHF 1 Mio. pro gedecktem Rechtsfall bzw. bis zu CHF 100'000.– bei der Deckung Welt.
Beim Plus-Schutz beträgt die Deckungssumme bis zu CHF 2 Mio. pro gedeckten Rechtsfall bzw. bis zu CHF 200'000.- weltweit.
Der Verkehrsrechtsschutz greift bei Verkehrsunfällen, Verstössen gegen das Verkehrsgesetz, Kauf, Verkauf, Miete und Leasing von Fahrzeugen, sowie bei Reparatur und Fahrzeugunterhalt, Car-Sharing und Mitfahrsystemen, Fahrzeug-Versicherungen, Verträge rund um Reisen, Kombinierte Mobilität und alternative Energien.
Der TCS Verkehrsrechtsschutz kann sowohl von Club-Mitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern bezogen werden. Für TCS-Mitglieder gelten exklusive vergünstigte Tarife.
Um gleichzeitig vom Verkehrsrechtsschutz und vom Pannendienst in Europa zu profitieren muss eine Mitgliedschaft mit Pannenhilfe vorhanden sein oder abgeschlossen werden. Der TCS Verkehrsrechtsschutz kann mit allen Mitgliedschaften erworben werden.
Der TCS Verkehrsrechtsschutz schützt Sie selbst oder Sie und Ihre im selben Haushalt lebenden Familienmitglieder (Kinder unter 26 Jahren) als Lenker, Eigentümer, Halter und Führerausweisinhaber jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privaten Wasserfahrzeugen. Des Weiteren als Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Nutzer von nicht-motorisierten Verkehrsmitteln und Sportgeräten im Strassenverkehr. Der Schutz gilt auch für Passagiere irgendeines Transportmittels.