Mitglieds-Karte
TCS Mastercard
Rechnung


Auslands­kranken­versicherung: im Krankheitsfall unverzichtbar

Die ideale Ergänzung Ihrer Kranken- und Unfallversicherung: Mit der Auslandskrankenversicherung des TCS* sind ambulante und stationäre Heilungskosten im Ausland gedeckt.
 
 

Warum eine Auslandskrankenversicherung wichtig ist

Eigentlich sind wir es doch gewohnt, dass es fast überall auf der Welt ein bisschen günstiger ist als hier bei uns in der Schweiz. Umso überraschender, dass ausgerechnet die Kosten für medizinische Behandlungen in einer Vielzahl typischer Reiseländer deutlich teurer sind als zwischen St. Gallen und Genf – so viel teurer, dass sie durch die Grundversicherung (obligatorische Krankenversicherung, KVG) nicht voll gedeckt sind.

Gut zu wissen: Mit dem Plus-Schutz erweitern Sie den ETI Schutzbrief um eine Auslandskrankenversicherung der TAS Versicherungen AG. Sie übernimmt für Sie die Heilungskosten im Ausland – auch wenn Sie in Länder mit hohen Preisen für medizinische Leistungen reisen wie die USA, Japan, Australien, Österreich oder Griechenland. Ausserdem ist die Auslandskrankenversicherung für Sie da, wenn eine Behandlung bei privaten Ärzten und Spitälern erforderlich ist – z. B. wenn die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht dem Schweizer Standard entspricht.


*Versicherer: TAS Versicherungen AG

 Und falls Sie eine Reise absagen oder verschieben müssen, sind Sie durch die Annullationsversicherung geschützt.

Ihr Plus an Reiseschutz: ETI Schutzbrief mit Auslands­kranken­versicherung


Der Plus-Schutz deckt Ihre Heilungskosten im Ausland

Der ETI Schutzbrief von TCS ist eine Reiseversicherung mit vielfältigen Versicherungsleistungen rund um Ihre Auslandreise. Neben einer Personen-Assistance und einer Annullationsversicherung ist unter anderem eine Reisekrankenversicherung für das Ausland integriert. Diese sichert Sie finanziell ab, wenn Sie während einer Reise im Ausland behandelt werden müssen – auch bei Corona.

Die Vorteile unserer Auslandskrankenversicherung

Unbegrenzte Kostenübernahme.
Ist die Heimreise nicht zumutbar, übernimmt die Auslandskrankenversicherung bei notfallbedingten medizinischen Behandlungen im Ausland die Kosten (als Zusatz zu den Leistungen gemäss KVG oder UVG).
Freie Wahl der Spitalunterbringungskategorie.
Unabhängig von Ihrer Krankenkassen- oder Unfallversicherungsdeckung (allgemein, halbprivat oder privat) können Sie frei wählen, wie Sie im Ausland im Krankenhaus untergebracht werden möchten.
Keine Altershöchstgrenze, keine Ausschlüsse.
Die Auslandskrankenversicherung steht Menschen jeden Alters offen. Es gibt weder Gesundheitsfragen noch Ausschlüsse.
 
 
Details und Bedingungen

In diesen Ländern übernimmt die Reisekrankenversicherung die Heilungskosten.

  • Der TCS ETI Schutzbrief Plus mit Europa-Schutz deckt die Heilungskosten in Gesamt-Europa (mit Ausnahme der Schweiz) einschliesslich Russland und Kasachstan bis zum Ural ab. Zusätzlich sind Ägypten, Algerien, Israel, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien und die Türkei abgedeckt.
  • Bei einem TCS ETI Schutzbrief Plus mit Welt-Schutz sind international alle Länder der Welt in der Krankenversicherung fürs Ausland integriert (mit Ausnahme der Schweiz).

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen

Um die Leistungen bei der TAS Versicherungen AG in Anspruch nehmen zu können, müssen ETI-Begünstigte Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und über eine gültige Kranken- und Unfallversicherung nach KVG bzw. UVG verfügen. Wichtig ist, dass Sie die Einsatzzentrale der Auslandskrankenversicherung im Schadensfall umgehend informieren. Diese organisiert im Anschluss die notwendige Hilfe.

Diese Leistungen deckt die Auslandsreisekrankenversicherung ab

Bei Krankheit und Unfall während der Ferien- oder Geschäftsreise oder bei der Anreise an den Ferienort sind Sie mit der Reisekrankenversicherung abgesichert. Diese übernimmt uneingeschränkt die folgenden Leistungen (als Zusatzleistungen zu bestehenden, in der Schweiz abgeschlossenen Kranken- und Unfallversicherungen):

  • Heilungskosten bei ambulanter Behandlung
  • Heilungs- und Aufenthaltskosten bei einem Spitalaufenthalt
  • Ausländische Franchise und/oder Selbstbehaltbeträge (in der Regel vor Ort zu begleichen) gegen Vorlage einer detaillierten Abrechnung eines medizinischen Leistungserbringers (EU-weit und EFTA)

Ausführliche Details zu den Bedingungen der Auslandskrankenversicherung erhalten Sie in den Allgemeine Geschäfts- und Versicherungsbedingungen des TCS.

In diesen Fällen greift die Versicherung nicht:

  • Kostenbeteiligungen wie Franchise und Selbstbehalte aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) in der Schweiz werden nicht entschädigt.
  • Kosten aus Behandlungen, die bei Reisebeginn geplant oder vorhersehbar waren, werden nicht übernommen.
  • Zahnbehandlungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen werden, zahlt auch die Reisekrankenversicherung nicht.
  • Behandlungen und Massnahmen, die nicht wirksam, zweckmässig oder wirtschaftlich sind, werden ebenfalls nicht übernommen.
Fallbeispiele zur Auslandskrankenversicherung

Romain Volpato 
(Name und Foto geändert)

Not-OP in Florida

Ich freute mich riesig auf die Schulferien. Meine Verwandten in Florida zu besuchen, stand auf dem Programm – ohne elterliche Begleitung. Doch der Traum entpuppte sich schon bald als Albtraum. Nach ein paar Ferientagen musste ich aufgrund einer akuten Blinddarmentzündung ins Spital von Miami eingeliefert werden, wo ich unverzüglich operiert wurde. Drei Tage Spitalaufenthalt und Notoperation schlugen mit CHF 20'625.- zu Buche, wovon CHF 9'450.- durch die Grundversicherung der CH-Krankenkasse gedeckt waren. Die Auslandskrankenversicherung übernahm die restlichen CHF 11'175.-. ¹

Not-OP in Florida

Ich freute mich riesig auf die Schulferien. Meine Verwandten in Florida zu besuchen, stand auf dem Programm – ohne elterliche Begleitung. Doch der Traum entpuppte sich schon bald als Albtraum. Nach ein paar Ferientagen musste ich aufgrund einer akuten Blinddarmentzündung ins Spital von Miami eingeliefert werden, wo ich unverzüglich operiert wurde. Drei Tage Spitalaufenthalt und Notoperation schlugen mit CHF 20'625.- zu Buche, wovon CHF 9'450.- durch die Grundversicherung der CH-Krankenkasse gedeckt waren. Die Auslandskrankenversicherung übernahm die restlichen CHF 11'175.-. ¹

Romain Volpato 
(Name und Foto geändert)

Lars Schmid
(Name und Foto geändert)

Not-OP in Zypern

Geplant waren zehn Tage Badeferien in einer wunderschönen Ferienanlage auf Zypern direkt am Meer. Doch die Entspannung hielt nicht lange, denn beim Reinspringen ins Wasser rutschte ich unglücklich aus und knallte mit der Schulter auf den Wasserbeckenrand. Der offene Schlüsselbeinbruch musste umgehend in der nächstgelegenen Privatklinik operiert werden. Die Operation und die anschliessenden drei Übernachtungen in der Klinik beliefen sich auf CHF 13'900.-. Der TCS ging in Vorkasse und übernahm umgehend die volle Zahlung der Krankenhauskosten, denn durch die Krankenkassen-Grundversicherung waren gerade mal CHF 8'200.- gedeckt. Die Reisekrankenversicherung zahlte den Restbetrag von CHF 5'700.-. ¹

Not-OP in Zypern

Geplant waren zehn Tage Badeferien in einer wunderschönen Ferienanlage auf Zypern direkt am Meer. Doch die Entspannung hielt nicht lange, denn beim Reinspringen ins Wasser rutschte ich unglücklich aus und knallte mit der Schulter auf den Wasserbeckenrand. Der offene Schlüsselbeinbruch musste umgehend in der nächstgelegenen Privatklinik operiert werden. Die Operation und die anschliessenden drei Übernachtungen in der Klinik beliefen sich auf CHF 13'900.-. Der TCS ging in Vorkasse und übernahm umgehend die volle Zahlung der Krankenhauskosten, denn durch die Krankenkassen-Grundversicherung waren gerade mal CHF 8'200.- gedeckt. Die Reisekrankenversicherung zahlte den Restbetrag von CHF 5'700.-. ¹

Lars Schmid
(Name und Foto geändert)

Newsletter
Social Media
FacebookInstagramTwitterLinkedInYouTube
Touring Magazin
Touring Magazin
Apps
Jubiläen
40 Jahre Firmenkarte
50 Jahre Reifentests
 
Bitte haben Sie einen Moment Geduld
Ihre Bestellung wird bearbeitet.