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Krank im Bett statt am Konzert?

Die Ticketversicherung zahlt Ihnen das Ticket zurück.
 
 

Ticketkosten-Rückerstattung bei Veranstaltungen.

Auch in Ihrer Freizeit können Sie sich auf den unkomplizierten Ticketschutz verlassen.

Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls an einem Sportanlass, Konzert oder einer Kulturveranstaltung nicht teilnehmen können, zahlt Ihnen der Ticketschutz die Kosten für die bereits gekauften Tickets zurück.

Versichert sind die Kosten von Eintrittstickets und Teilnahmegebühren für:

  • Sportanlässe
  • kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte
  • Freizeitparks

Höhe der Ticketkosten-Rückerstattung.

Wir zahlen Ihnen den Preis zurück, der auf den Tickets des Veranstalters ausgewiesenen ist. Pro Vertragsjahr sind Rückzahlungen von maximal CHF 1’000.– (Einzelpersonen) bzw. CHF 2’000.– (Familien) möglich.

ETI-Schutzbrief

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Mit dem ETI Reiseschutz helfen wir Ihnen schnell und zuverlässig weiter – auch bei Ferien in der Schweiz.

Vorsicht beim Ticketkauf.

Ticketkosten-Rückerstattung bei Veranstaltungen.

Das Konzert oder die Veranstaltung ist seit Monaten ausverkauft, aber im Internet finden Sie trotzdem noch Tickets? Dann ist in der Regel Vorsicht geboten. Viele Plattformen des sogenannten Ticket-Zweitmarkts bieten die Eintrittskarten zu völlig überrissenen Preisen an. Hinzu kommen oft genug noch Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren, die ebenfalls nicht transparent gemacht werden und so den zu zahlenden Preis noch weiter erhöhen. Unser Tipp: Kaufen Sie Tickets wann immer möglich direkt beim Veranstalter oder der offiziellen Verkaufsstelle. Das ist meist günstiger, und Sie gehen sicher, am Tag der Veranstaltung keine böse Überraschung zu erleben. Denn gefälschte oder auf einen anderen als Ihren Namen ausgestellte Tickets sind gerade im Internethandel leider keine Seltenheit.

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