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Reisegepäckversicherung

Entschädigung bei Diebstahl, Beschädigungen oder Verlust Ihres Gepäcks.

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Beschädigtes, verlorenes oder gestohlenes Reisegepäck kann Sie Ärger und Geld kosten. Oder aber nur ein müdes Lächeln, weil Sie sich auf die Reisegepäckversicherung im TCS ETI Schutzbrief Plus verlassen können. Auch bei einer Verspätung Ihres Gepäcks hilft Ihnen der TCS und übernimmt bis zu CHF 500.- für notwendige Ersatzkäufe wie Medikamente, Toilettenartikel oder Bekleidung.

Welche Entschädigung bezahlt mir die Reisegepäckversicherung?

Die Reisegepäckversicherung zahlt bis zu einem Gesamtwert von maximal CHF 2‘000.00 pro Ereignis sowie bei Ersatzkäufen bis CHF 500.00 pro Ereignis.

  • Den Ersatz des Reisegepäcks bei Verlust oder Totalschaden zum Neuwert
  • Die Reparaturkosten des Gepäcks bei Beschädigung bis zum Neuwert
  • Die Wiederbeschaffung von Dokumenten, die für Ihre Reise unerlässlich sind.
  • Die notwendigen Ersatzkäufe bei verspäteter Auslieferung des Gepäcks
  • Gilt auch bei Reisezielen in der Schweiz ab 50 km Entfernung vom Wohnsitz
 
 
 
 

Versicherter Neuwert

Die Reisegepäckversicherung zahlt den Ersatz des Gepäcks bei Verlust oder Totalschaden zum Neuwert und die Reparaturkosten des Gepäcks bei Beschädigung bis zum Neuwert.

Beim TCS ETI Schutzbrief ist noch viel mehr drin als nur die Reisegepäckversicherung.

 
 
 
 

So überzeugend ist der TCS ETI Schutzbrief

Hilfeleistungen
 
Hilfeleistungen pro Jahr

 

 
Rückführungen pro Jahr

 

 
Mitglieder vertrauen bereits dem ETI

 

Der TCS ETI Schutzbrief in 2 Minuten erklärt.

 
 
 

Schnelle und kompetente Hilfe im Ernstfall

Mit dem Reiseschutz des TCS sind Sie auf Reisen rundum geschützt. Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und kompetente Hilfe verlassen. Drei Beispiele aus der Praxis:

Übernahme Annullierungskosten
Ein Fehltritt in den Wanderferien und die fest gebuchte Mehrtagestour in Graubünden endet abrupt. Da schmerzen nicht nur die Knochen, sondern auch die trotzdem anfallenden Übernachtungskosten. Aber nicht mit dem ETI. Denn wir übernehmen Ihre Annullierungskosten auch in der Schweiz.
Rückführung in die Schweiz
In den Ferien in der Provence geschieht es: der Velosturz endet mit einem Oberschenkelbruch. Da keine dringende Operation nötig ist kann die Behandlung in der Schweiz erfolgen. Der TCS organisiert die Rückführung in das Schweizer Spital und übernimmt die Koster der nicht bezogenen Nächte im Hotel.
Pannenhilfe im Ausland
Eine Autopanne ist schon so purer Stress. Aber wie viel nervenaufreibender ist sie im Ausland. Wen sollen Sie anrufen? Wer hilft? Dank des ETI ist die Antwort ganz einfach: Rufen Sie die ETI Zentrale in der Schweiz an. Wir leiten alles in die Wege. Schnell und kompetent.
Wichtige Fragen zum TCS ETI Schutzbrief
Kann ich den TCS ETI Schutzbrief noch abschliessen, wenn ich die Reise bereits gebucht habe?

Ja, der TCS ETI Schutzbrief kann auch nach der Reservierung/Buchung der Reise abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie den Schutzbrief rechtzeitig abschliessen, damit Sie im Falle einer Reiseannullierung noch vor Reiseantritt versichert sind.

Voraussetzung für einen Deckungsanspruch ist, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der ETI Schutzbrief bezahlt ist. Eine Kostenübernahme ist jedoch ausgeschlossen, wenn das ursächliche Ereignis bereits zum Zeitpunkt der Reisebuchung bestand (z. B. Krankheit).

Beinhaltet der TCS ETI Schutzbrief nur die Reisegepäckversicherung?

Nein, der TCS ETI Schutzbrief bietet weit mehr. Sie erhalten einen ganzjährigen Reiseschutz, der für alle Privatreisen innerhalb der gewählten geografischen Deckung (Europa/Welt) gilt und folgende Leistungen beinhaltet:

Sind medizinische Hilfeleistungen im Ausland nicht durch meine Krankenkasse gedeckt?

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt im Ausland nur die Kosten für ärztliche Behandlungen in medizinischen Notfällen. Nicht gedeckt sind zum Teil Rettungsaktionen, medizinische Transporte oder der Transport in die Schweiz. Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Trotzdem können teure Folgekosten entstehen.

Wie gehe ich vor, wenn ein Schadenfall eintritt?

Für die Organisation der Hilfeleistungen bzw. der Kostengutsprache hat der Begünstigte unverzüglich die ETI Einsatzzentrale des TCS zu informieren:

ETI Einsatzzentrale (24/24, 7/7, 365/365)
Telefon: +41 58 827 22 20
Fax: + 41 58 827 50 12
E-Mail: ttcsch

Der Begünstigte hat die Originalbelege des Ereignisses, das den Anspruch ausgelöst hat, samt der zu erstattenden Kosten an die folgende Adresse senden:

Touring Club Schweiz, Assistance ETI
Postfach 820, 1214 Vernier

Je nach Art des Ereignis können weitere Dokumente verlangt werden.

Kann ich den TCS ETI Schutzbrief auch ohne TCS-Mitgliedschaft beziehen?

Nein, die TCS Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Abschluss eines ETI Schutzbriefes. Der ETI Schutzbrief kann mit allen Formen der TCS Mitgliedschaft erworben werden. Der ETI und die Mitgliedschaft können gleichzeitig abgeschlossen werden. Diese Vorteile bietet Ihnen die TCS-Mitgliedschaft:

  • Die beste Pannenhilfe der Schweiz
  • Kostenlose Rechtsauskunft
  • Unfallrechtsschutz als ÖV-Nutzer, Fussgängerin oder Velofahrer
  • Unwetter- und ÖV-Schutz
  • und viele weitere Vorteile

Hier können Sie alle Vorzüge der Mitgliedschaft entdecken.

Wie hilft der ETI bei Rechtsstreitigkeiten?

Bei Streitigkeiten auf Auslandsreisen hilft Ihnen der TCS mit juristischem Beistand weiter und übernimmt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Dabei können Sie auf die Unterstützung der 80 TCS-eigenen Anwältinnen und Juristen zählen.

 
 
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