Frau ist am Steuer eines Autos.
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Der ganze Weg zum Führerausweis

Dein Weg zum Billet | 14.03.2024

Welche Schritte auf dem Weg zum Führerschein gibt es? Wie viel Zeit solltest du einrechnen bis zur praktischen Prüfung? Die einzelnen Phasen im Überblick auch grafisch dargestellt

Inhalt

Die 2-Phasen-Ausbildung im Überblick

Der Weg zum Führerschein der Kategorie B folgt einer 2-Phasen-Ausbildung. So will man die Unfallzahlen der Neulenkerinnen und Neulenker senken. Umgesetzt wird das so: 

Der Weg zum Führerausweis beginnt mit dem Einreichen deines Lernfahrgesuchs. Dann folgt die Theorieprüfung, du sammelst erste Fahrerfahrung und besuchst den VKU. Mit dem Bestehen deiner praktischen Prüfung ist die erste Phase abgeschlossen. 

Du erhältst jetzt den Führerausweis für drei Jahre auf Probe. Damit hat die zweite Phase begonnen: Jetzt musst du innerhalb von zwölf Monaten einen Weiterbildungskurs besuchen - das ist der WAB-Kurs. Er dauert einen Tag.

Der WAB-Kurs ist Voraussetzung für den definitiven Führerausweis. Dieser wird dir nach Ablauf der dreijährigen Probezeit direkt durch das Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons zugestellt.  

Wichtig zu wissen:

Besuchst du den WAB-Kurs nicht innerhalb der ersten zwölf Monate, musst du eine Busse von bis zu 300 Franken bezahlen.

Den WAB-Kurs kannst du beim TCS absolvieren und erhältst dabei eine Vergünstigung von 100 Franken. 

Erste Phase: Die rechtliche Lage als Lernfahrerin oder Lernfahrer

Je nach Phase gelten unterschiedliche Rechte für dich. In der ersten Phase besitzt du nur den Lernfahrausweis, den du nach Bestehen der theoretischen Fahrprüfung erhältst. Mit dem Lernfahrausweis darfst du Lernfahrten nur mit einer Begleiterin oder einem Begleiter unternehmen. Sie oder er muss mindestens 23 Jahre alt sein, muss seit mindestens drei Jahren den Führerausweis haben und darf den Führerausweis nicht mehr auf Probe besitzen.  

Fährst du als Lernfahrerin oder Lernfahrer, muss an der Rückseite des Autos die blaue Tafel mit dem weissen «L» montiert sein. Du darfst als Lernfahrerin oder Lernfahrer keine Fahrten ins Ausland unternehmen. Autobahnen und Autostrassen darfst du erst befahren, wenn dein Termin für die praktische Fahrprüfung bestätigt ist.  

Deine Begleitung sitzt auf dem Beifahrersitz neben dir und muss die Handbremse leicht erreichen können.  

Zweite Phase: Die rechtliche Lage mit dem Führerausweis auf Probe

Mit dem Führerausweis auf Probe hast du mehr Rechte als zuvor als Lernfahrerin oder Lernfahrer. Du darfst jetzt ins Ausland fahren. Ausserdem muss auf den Fahrten keine Begleitperson mehr dabei sein. 

Für dich als Neulenkerin oder Neulenker gelten während der dreijährigen Probezeit aber auch strenge Regeln. Du unterstehst zum Beispiel einem absoluten Alkoholverbot, bevor du dich ans Steuer setzt. Auch das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit ist unerlässlich für dich.

Begehst du mit dem Führerausweis auf Probe eine Widerhandlung, die einen Ausweisentzug zur Folge hat, so wird die Probezeit im Erstfall um ein Jahr verlängert. Im Zweitfall musst du den Führerausweis auf Probe abgeben. Nach einer Wartefrist von einem Jahr musst du mit der gesamten Ausbildung wieder von vorne beginnen. Zudem muss ein verkehrspsychologisches Gutachten deine Fahreignung bestätigen.

Schritt 1

So kommst du zum Lernfahrgesuch

Den Weg zum Führerschein kannst du offiziell ein bis zwei Monate – je nach Kanton – vor deinem 17. Geburtstag starten. Ab dann kannst du dein Lernfahrgesuch einreichen. Das entsprechende Formular findest du auf der Website des Strassenverkehrsamts deines Wohnkantons.

Dem Formular musst du die Bescheinigung über den absolvierten Nothelferkurs sowie Passfotos beilegen. Deine persönlichen Angaben füllst du gleich selbst aus. Auf dem Formular ist auch ein Abschnitt aufgeführt, in dem es um deine Sehkraft geht. Diese Angaben lässt du bei einem Sehtest durch eine Fachperson ergänzen.

Das ausgefüllte Gesuch für den Lernfahrausweis gibst du persönlich bei der Gemeindeverwaltung deines Wohnkantons ab. Die entsprechenden Formulare musst du dabei im Original vorweisen können. Vergiss nicht, einen Ausweis mitzunehmen! Denn reichst du zum ersten Mal ein Lernfahrgesuch ein, muss die Gemeindeverwaltung deine Personalien bestätigen. Diese Bestätigung wird ebenfalls auf dem Gesuch vermerkt.

Bei der Einreichung von allfälligen weiteren Gesuchen ist die Bestätigung der Personalien aber nicht mehr erforderlich. 

Der geschätzte Zeitaufwand für alle Schritte insgesamt beträgt maximal einen Monat. 

Mit diesen Kosten musst du rechnen

Der Nothelferkurs kostet je nach Anbieter zwischen 100 und 200 Franken. Der Sehtest kostet in der Regel 20 Franken. 

 

Eine Übersicht über sämtliche anfallenden Kosten auf dem Weg zum Führerschein findest du hier.

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Schritt 2

Theoretische Prüfung – lernen und absolvieren

Sobald dein Gesuch für den Lernfahrausweis angenommen wurde, erhältst du eine Einladung, um dich zur Theorieprüfung anzumelden. Jetzt heisst es üben, üben, üben. Als TCS-Jugendmitglied nutzt du das Lernprogramm TCS Theorie24 ein Jahr lang gratis. Aber keine Angst, so lange wirst du wohl kaum benötigen, um dich auf die Prüfung vorzubereiten.

Um deinen Lernfortschritt zu testen, kannst du im Lernprogramm Probeprüfungen absolvieren. Plane für die Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung etwa einen Monat ein. 

 

Du willst wissen, ob du auch die allerkniffligsten Fragen beantworten kannst? Wir haben die zehn am häufigsten falsch beantworteten Aufgaben in ein Quiz gepackt. 

Schritt 3

Praktische Fahrerfahrung sammeln und VKU

Schon gewusst?

Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler unter 20 Jahren besteht ab der Erteilung des Lernfahrausweises eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten, bis sie zur praktischen Fahrprüfung zugelassen werden. 

Sobald du die Theorieprüfung bestanden hast, erhältst du deinen Lernfahrausweis per Post zugestellt. Nun gilt es, das theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen. Die ersten Erfahrungen sammelst du am besten in Lektionen in der Fahrschule. Hast du dort erste Grundlagen erlernt, kannst du deine Fähigkeiten – ergänzend zu den Fahrstunden – auch bei privaten Lernfahrten festigen.

Zwischen der theoretischen und der praktischen Fahrprüfung ist zudem der Besuch des Verkehrskundeunterrichts (VKU) obligatorisch. Die Anmeldung zur praktischen Prüfung übernimmt in der Regel deine Fahrlehrerin oder dein Fahrlehrer. Sie oder er entscheidet gemeinsam mit dir, wann du reif für die Prüfung bist. Grundsätzlich kannst du dich zwar auch ohne die Zustimmung deiner Fahrlehrerin oder deines Fahrlehrers für die Prüfung anmelden. Dies ist aber unüblich. Es kann daher auf die Expertin oder den Experten eher einen fragwürdigen Eindruck machen, wenn die Anmeldung nicht über deine Fahrlehrerin oder deinen Fahrlehrer erfolgt.

Der Zeitaufwand für das Sammeln praktischer Fahrerfahrung und das Absolvieren des VKU beträgt meistens zwischen drei und zwölf Monaten.  

Schritt 4

Die praktische Fahrprüfung

Den Abschluss der ersten Phase der Fahrausbildung bildet die praktische Fahrprüfung. Von der Anmeldung bis zur Prüfungszulassung können mehrere Wochen vergehen. Während einer knappen Stunde beurteilt eine Prüfungsexpertin oder ein Prüfungsexperte bei der praktischen Fahrprüfung deine Fähigkeiten im Strassenverkehr.

Du erfährst im Anschluss an die Prüfungsfahrt direkt, ob du bestanden hast oder deine Fähigkeiten noch verbessern musst. Hast du die Prüfung erfolgreich absolviert, erhältst du den «Führerschein auf Probe». Bestehst du die Prüfung hingegen nicht, wird dir mitgeteilt, was du für einen zweiten Versuch noch zu verbessern hast. Solltest du die praktische Prüfung dreimal nicht bestehen, wird nach einer Fahreignungsabklärung über das weitere Vorgehen entschieden. 

Um dich voll und ganz auf die praktische Fahrprüfung zu konzentrieren, solltest du dir den Tag freinehmen. 

Schritt 5

Der WAB-Kurs

Damit du nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung den unbefristeten Führerschein erhältst, musst du innerhalb von zwölf Monaten nach der Prüfung einen WAB-Kurs besuchen. Wir schenken dir CHF 100.- Rabatt auf den obligatorischen WAB-Kurs. Dieser Kurs dauert einen Tag.

Es lohnt sich vielfach TCS-Jugendmitglied zu werden. Wir helfen dir auf dem Weg zum Führerausweis, damit du Schritt für Schritt günstig und effizient die Phasen meisterst.

Wie viel Zeit benötige ich denn nun insgesamt für den Führerschein?

Bei den einzelnen Phasen auf dem Weg zum Führerschein haben wir grobe Angaben dazu gemacht, wie viel Zeit du für diese jeweils einplanen solltest. In Summe ergibt dies ungefähr 5 bis 14 Monate. Diese Angaben sollen dir etwas Orientierung bieten. Wie lange du für die Fahrausbildung effektiv benötigst, hängt aber zu grossen Teilen von individuellen Faktoren ab. Zum Beispiel von den folgenden Punkten: 

  • Für unter 20-Jährige besteht eine Mindestausbildungsdauer von zwölf Monaten 

  • Abstände zwischen Fahrstunden 

  • Möglichkeiten zu privaten Lernfahrten 

  • Wie sicher fühlst du dich selbst? 

Dein Weg zum Führerausweis – nur günstiger

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