Die gesetzlichen Grundlagen verlangen nun
neu eine regelmässige Kontrolle von Flüssiggasanlagen und, dass künftig in der
Schweiz nur noch qualifizierte Personen eine Gaskontrolle vornehmen dürfen.
Die
Regelmässige Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer sondern auch die
Nachbarn. Für Wohnmobile, Wohnwagen oder Vorzelt ist ein Kontrollintervall von
3 Jahren festgelegt worden. Die Kontrolleure des TCS sind qualifiziert und
neutral.
Mehr Informationen zu Kontrollinterval und Reglement für Kontrolleure: Richtlinie Flüssiggas (PDF-download)