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Verkehrsregeln: Die wichtigsten Neuheiten für 2021

Die Neuheiten betreffend Verkehrsregeln und Strassensignalen.

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Ab dem 1. Januar 2021 treten für Verkehrsteilnehmer neue Vorschriften in Kraft, die insbesondere das Fahren auf Autobahnen, die Mobilität mit dem Fahrrad, das Parken und Autofahren lernen betreffen. Wir haben hier die wichtigsten Bestimmungen zusammengestellt, um Ihnen dabei zu helfen, sich im Verkehr richtig zu verhalten:

 
 

Fahren auf der Autobahn: neue Bestimmungen

Rettungsgasse Autobahn Verkehrsregeln

Rettungsgasse

Um die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge zu erleichtern, müssen Autofahrer in der Mitte der zwei Fahrstreifen eine Notspur einrichten, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Auf einer dreispurigen Autobahn müssen die Fahrzeuge auf dem mittleren und rechten Fahrstreifen nach rechts und die Fahrzeuge auf der linken Fahrbahn nach links einspuren.

In solchen Situationen ist es wichtig, die Warnblinkanlage so schnell wie möglich einzuschalten.

Reissverschlussprinzip

Das "Reissverschlussprinzip" ist obligatorisch, sobald auf der Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Um den Verkehr flüssig zu halten und einen Rückstau zu vermeiden, müssen Automobilisten die Fahrer von einer Spur, die beispielsweise wegen Strassenarbeiten gesperrt ist, einschwenken lassen.

Rechtsvorbeifahren

Wenn sich auf der linken Fahrspur (oder bei einer dreispurigen Autobahn auf der mittleren Fahrspur) eine Fahrzeugkolonne gebildet hat, dürfen Autofahrer rechts von den Fahrzeugen vorbeifahren, welche sich auf der linken Fahrspur befinden. Rechtsüberholen und Wiedereinschwenken bleibt jedoch verboten.

Wohnwagen dürfen neu mit 100 km/h fahren

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Ziehen eines Anhängers oder Wohnwagens (bis zu 3,5 Tonnen) wurde auf Schweizer Autobahnen von 80 auf 100 km/h erhöht. Es müssen für diese Geschwindigkeit geeignete Reifen montiert werden. 

Hier finden Sie unsere Tipps zum Fahren auf der Autobahn.

Radfahrer: neue Regeln

neue Verkehrsregeln Radfahrer 2021
  • An Ampeln bei Rot dürfen Rad- und Mopedfahrer nur bei entsprechender Kennzeichnung rechts abbiegen. Es ergibt sich daraus keine generelle Berechtigung, rechts abzubiegen.
  • Kinder bis 12 Jahre dürfen auf Trottoirs und Fusswegen Fahrrad fahren (nur wenn kein Radstreifen oder Radweg vorhanden ist).
  • In Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen kann eine Ausnahme vom Rechtsvortrittsprinzip gelten : in diesen Zonen ist es jetzt möglich, vortrittsberechtigte Fahrradstrassen einzurichten.
  • Es besteht die Möglichkeit, für Radfahrer mit Bodenmarkierungen ausgeweitete Radstreifen vor den Lichtsignalen einzurichten, auch wenn kein Radweg vorhanden ist.

Entdecken Sie unsere Ratschläge für Radfahrer.

Parken:

Grüne Parkplätze für Elektrofahrzeuge Ladestation

Die Verwendung von Einparkhilfen kann ohne Lenkradhaltung erfolgen

Fahrer können ihre Hände vom Lenkrad nehmen oder, wenn das Assistenzsystem dies zulässt, aus ihrem Fahrzeug aussteigen, wenn sie das Parkassistenzsystem verwenden. Sie müssen jedoch wachsam bleiben und jederzeit eingreifen können, damit sie bei Bedarf die Beherrschung über ihr Fahrzeug behalten. Der Fahrer bleibt für sein Fahrzeug verantwortlich.

Grüne Parkplätze für Elektrofahrzeuge

Neu wird es grüne Parkplätze und ein neues "Ladestations"-Symbol geben, welche ausschliesslich für Elektrofahrzeuge bestimmt sind. Damit sollen Parkflächen mit Ladestationen besser sichtbar gemacht werden.

Autofahren lernen ab 17 Jahren:

  • Der Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorien B et BE) ist nach Vollendung des 17. Lebensjahrs erhältlich.
  • Neulenker können die Prüfung ab ihrem 18.Geburtstag ablegen, sofern sie bereits ein Jahr begleitetes Fahren absolviert haben.
  • Einzig Fahrer, welche zum Zeitpunkt der Prüfung 20 Jahre alt sind, dürfen sich mit weniger als 12 Monaten Lernfahrpraxis zur Prüfung anmelden. Jugendliche mit Jahrgängen von 2001 bis 2002, welche ihren Lernfahrausweis bis zum 31. Dezember 2020 erhalten haben, sind von dieser einjährigen Lernfahrpraxiszeit ausgenommen. Die Lernfahrausweise, welche vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, unterliegen weiterhin der 2020 geltenden Regelung.

Hier finden Sie alle Massnahmen des Bundesrates.

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