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Winterreifenpflicht im Ausland

Der TCS empfiehlt: Winterpneus sollten von Oktober bis Ostern montiert sein. Doch wie sieht die Winterreifenpflicht im Ausland aus?

Schweiz: Keine generelle Pflicht, dafür Selbstverantwortung

In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht sein Fahrzeug im Winter mit Winterpneus auszurüsten. Der Fahrzeugführer ist jedoch dazu verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können. Das gleiche gilt für Camper und Wohnwagen. Wird wegen der ungeeigneten Ausrüstung des Fahrzeugs ein Unfall verursacht, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen oder Regress nehmen.

Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, mit einem betriebssicheren Fahrzeug zu fahren. Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, egal ob mit dem Auto, dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen, gilt nicht als betriebssicher und ist daher strafbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm, empfohlen sind jedoch 4 mm.

Doch auch unsere Nachbarländer haben ihre eigene Definition von Winterreifenpflicht. Hier die wichtigsten Vorschriften aus dem benachbarten Alpenraum:

Deutschland: situative Winterpneupflicht

Gemäss Gesetz muss ein Kraftfahrzeug bei winterlichen Verhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen gefahren werden. Dies nennt sich auch «situative Winterreifenpflicht». Wer also Fahrten bei Winterverhältnissen vermeiden kann, muss keine Winterreifen montieren.

Welche Reifen werden als Winterreifen anerkannt?

Seit 2017 müssen die Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol (sog. Three-Peak-Mountain Snowflake) versehen sein, um der Winterreifenpflicht zu genügen.

Reifen mit M+S-Kennzeichnung und einem Herstellungsdatum bis Ende 2017 werden im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 als Winterreifen anerkannt. Nach dieser Übergangsfrist müssen Winterreifen grundsätzlich das Schneeflockensymbol tragen. 

Österreich: Winterreifenpflicht abhängig vom Strassenzustand

Zwischen 1. November und 15. April müssen bei Schnee auf der Strasse, Schneematsch und Eis auf allen Rädern Winterpneus montiert sein. Es wird empfohlen dem Wetterbericht zu folgen, denn einfache Strassennässe kann schnell zu Glatteis werden. 

Alternativ kann auch in der Kombination Sommerreifen plus Schneeketten gefahren werden. Dies ist jedoch nur erlaubt wenn die Strasse durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Bei Winterreifen (M+S Kennung) liegt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 4mm. 

Frankreich: Winterausrüstung in bestimmten Bergregionen obligatorisch

Vom 1. November bis 31. März müssen in bestimmten Gemeinden in Bergregionen die Fahrzeuge mit vier oder mehr Rädern mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3,5 mm), Schneeketten oder textilen Traktionshilfen ausgestattet sein. Neue Strassenschilder zeigen, wann die Ausrüstungspflicht gilt. Liegt kein Schnee oder Eis müssen die Schneeketten oder textile Traktionshilfen mitgeführt werden. Welche Gemeinden betroffen sind, zeigt eine Karte des Departements Verkehrssicherheit: Karte Winterreifenpflicht (auf Französisch)

Je nach Witterungs- und Strassenverhältnissen kann die Verwendung von Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Dies wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt. In diesen Fällen müssen alle vier Räder für winterliche Strassenverhältnisse ausgerüstet sein. Die Verwendung von Winterreifen wird empfohlen, wenn die Durchschnittstemperatur unter 7 °C liegt, und normalerweise von Mitte Oktober bis Mitte März.

Ab 1. November 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Schneeflockensymbol (der sog. Three-Peak-Mountain Snowflake) als Winterreifen. Es ist möglich, weiterhin Winterreifen ohne diese Kennzeichnung als Winterausrüstung zu verwenden, jedoch müssen zusätzlich Schneeketten oder textile Traktionshilfen montiert werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Bei der Benutzung von Schneeketten müssen diese auf die Räder der Antriebsachse montiert werden.

Italien: jede Provinz regelt ihre eigene Winterreifenpflicht

In Italien gilt auf vielen Strecken eine Winterreifenpflicht – dazu gibt es aber keine einheitlichen Regelungen. Die jeweiligen Provinzen können durch eine Rechtsverordnung eigenständige Regelungen hinsichtlich der Winterreifenpflicht treffen. Diese wird dann durch entsprechende Beschilderungen bekannt gegeben. 

Somit kann für einzelne Strecken bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. So sind beispielsweise in Berggebieten wie dem Aostatal vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifen obligatorisch (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).

Wir empfehlen daher von Oktober bis Ende April nur mit entsprechender Winterausrüstung zu fahren.

Reifen mit folgenden Bezeichnungen sind in Italien als Winterreifen anerkannt:

  • M+S-Markierung auf der Reifenseitenwand 
  • Schneeflockensymbol (sog. Three-Peak-Mountain Snowflake)

Die Vorschriften der einzelnen Regionen können auf der Seite von «Pneumatici sotto controllo» eingesehen werden: Winterreifenpflicht (auf Italienisch)

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