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CH-Kleber im Ausland obligatorisch

Denken Sie vor dem Verlassen der Schweiz daran, einen CH-Kleber am Heck Ihres Fahrzeuges anzubringen.

CH-Kleber und seine Verwendung

Gemäss Artikel 45 der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) müssen Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, ein Landeszeichen, d.h. einen CH-Kleber, gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges tragen. Dieses Landeskennzeichen muss auf dem Fahrzeug (Autos und Motorräder) sowie auf Anhängern angebracht sein.

Diese Anforderung ergibt sich aus dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr (1968), welches die Schweiz ratifiziert hat. Dieser internationale Vertrag erlaubt es, eine unverwechselbare Staatsangehörigkeit direkt auf das Nummernschild zu integrieren, was mittlerweile bei den europäischen Nummernschildern der Fall ist.

Gemäss diesem Vertrag erfüllt ein Landeswappen auf dem Nummernschild die Anforderungen eines Landeskennzeichens nicht. Somit bleibt für die Schweiz als einzig gültiges (und damit obligatorisches) Unterscheidungsmerkmal der CH-Kleber.

Wo erhält man einen solchen CH-Kleber?

Der CH-Kleber oder die magnetische Version davon ist in den meisten TCS-Kontaktstellen, Einkaufszentren oder Tankstellen in der Schweiz erhältlich. Wenn Sie in der Schweiz nicht mit einem solchen Landeskennzeichen herumfahren möchten, entscheiden Sie sich für die magnetische Version des «CH». Für Autos ohne Blech am Heck gibt es auch eine statische Variante. Vor dem Verlassen des Landes müssen Sie also einfach den magnetischen «Aufkleber», gemäss erforderlichen Normen, am Heck Ihres Fahrzeuges anbringen.

Was sind die Masse und wo muss der CH-Kleber angebracht werden?

Das Gesetz sieht nur eine Grösse vor für das Landeskennzeichen CH nämlich das grosse Format:

  • Höhe x Breite der Ellipse: 11.5 x 17.5 cm
  • Höhe x Breite der Buchstaben: 8 x 4 cm
  • Strichbreite: 1 cm

Die Mindestmasse des Aufklebers sind im Anhang 4 der VTS genau beschrieben. Achten Sie also darauf, nicht das kleine Format des CH-Klebers zu benutzen. Dieses hat nach dem Gesetz keine Gültigkeit. Der CH-Kleber muss waagrecht zu seiner Hauptachse und gut lesbar am Heck des Fahrzeuges angebracht werden. Es muss sich in einer Höhe zwischen 0.20 m und 1.50 m befinden. Es ist zu beachten, dass nur das Landeskennzeichen des Immatrikulationslandes Ihres Fahrzeuges angebracht werden darf.t.

Wird man ohne CH-Kleber im Ausland gebüsst?

Viele Schweizer Automobilisten kommen ungeschoren davon und schliessen daraus, dass man den CH-Kleber nicht brauche. Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen Personen während ihres Auslandaufenthaltes wegen des fehlenden Landeskennzeichens am Heck des Fahrzeugs gebüsst wurden. Das Einhalten des Gesetzes verhindert böse Überraschungen im Ausland.

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