| Seit dem 1. Dezember 2005 müssen alle Neulenker und Neulenkerinnen für den Erhalt des definitiven Führerausweises der kategorien Auto und Motorrad innerhalb von 3 Jahren eine obligatorische Weiterbilung besuchen. Dabei sollte der erste Kurs bereits înnerhalb der ersten sechs Monate nach der Fahrprüfung absolviert werden. Werden diese WAB-Kurse (WeiterAusBildung) nicht besucht, verliert der Führerausweis an Gültigkeit. Nach der ersten Ausbildungsstufe bei einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin wird die zweite Phase der Ausbildung helfen, das Fahrverhalten in zwei Ausbildungstagen weiter zu verbessern sowie kritische Situationen bereits in der Entstehungsphase zu erkennen und Professionell zu verhindern. |