Assista TCS ist für Sie da, wenn es rund um Ihre Immobilie zum Streit kommt.
Wer ist geschützt?
Der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer des Gebäudes.
Das Gebäude (in der Schweiz) von maximal CHF 2 Mio., bewohnt durch den Versicherungsnehmer, wie Einfamilienhaus oder Wohnung im Stockwerkeigentum.
Gebäuderechtsschutz: CHF 60.- pro Jahr für TCS-Mitglieder
Nicht Mitglied des TCS?
Auch wenn Sie nicht Mitglied des TCS sind, können Sie eine Assista Gebäuderechtsschutzversicherung für CHF 90.- pro Jahr abschliessen.
Leistungen
Assista TCS bietet Ihnen folgende Vorteile an:
Umfassende Hilfe bis CHF 250'000.- Rechtskosten pro Fall
Rechtshilfe ganz in Ihrer Nähe, dank 7 regionalen Rechtsdiensten
1-Jahres-Vertrag ohne langfristige Verpflichtungen
Spezialisierte Rechtsanwälte
Rechtsbereiche
Schadenersatz
Erschütterungen durch Bauarbeiten bei Ihrem Nachbarn beschädigen Ihr Haus. Wie soll reagiert werden, damit Ihnen der Schaden repariert wird?
Arbeitsvertrag
Wie soll man sich gegenüber dem Hausmeister verhalten, wenn dieser seine Arbeit nicht korrekt ausführt?
Versicherungen
Wie können Sie Ihre Versicherung überzeugen, die Kosten zu übernehmen, wenn Sie im Recht sind?
Werkvertrag
Eine Arbeit wurde nicht fachgerecht ausgeführt und die Firma verweigert die Reparatur.
Nachbarschaft
Ihr Nachbar weigert sich, die Hecke zu schneiden, die Ihre Sicht beeinträchtigt.
Eigentum
Gibt es ein Missverständnis in Bezug eines Wegrechts?
Vertrag mit Energieversorger
Erscheint Ihnen die Erhöhung der Strom-Rechnung unangemessen?
Jahresprämie, inkl. 5% Stempelsteuer
Eingeschränkte Leistungen
Für nachbarrechtliche Streitigkeiten sind die Leistungen der Assista auf max. CHF 10'000 pro Rechtsfall beschränkt.
Streitwerte bis CHF 2'000.- geben nur Anspruch auf aussergerichtliche Interventionen durch den Rechtsdienst von Assista, ausser wenn der Versicherte gerichtlich belangt wird und dabei die Gegenpartei durch einen Anwalt vertreten wird.
Nicht gedeckt
Streitfälle vor dem Versicherungsabschluss. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bau, wenn dafür eine amtliche Bewilligung erforderlich ist und die Gesamtbausumme über CHF 100’000.- liegt.