Das geänderte Versicherungsvertragsgesetz machts möglich: Mit dem Fahrzeug auch gleich die Versicherung wechseln. Die Versicherung kann auch in folgenden Fällen gewechselt werden: - bei einer Prämienerhöhung
- bei Vertragsablauf
- bei einem Schadenfall
- bei einem Fahrzeugwechsel
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