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VersicherungSelbstbehaltOptionenRabatte
HaftpflichtCHF 0.-

CHF 1'000.-, wenn jünger als 25 Jahre

BonusschutzAbhängig von jährlicher Kilometerleistung
TeilkaskoCHF 0.-

CHF 500.-

CHF 1'000.-

Zeitwertzusatz

Parkschäden

Scheinwerfer

Mitgeführte persönliche Sachen

Abhängig von jährlicher Kilometerleistung

Wenn Fahrzeug in abschliessbarer Garage

Abhängig vom Fahrzeugalter

KollisionskaskoCHF 500.-

CHF 1'000.-

CHF 2'000.-

Bonusschutz

Zeitwertzusatz

Parkschäden

Abhängig von jährlicher Kilometerleistung

Wenn Fahrzeug in abschliessbarer Garage

Abhängig vom Fahrzeugalter

Unfallversicherung   
Erklärungen
HaftpflichtObligatorische Versicherung für alle Motorfahrzeuge. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten zufügen.
TeilkaskoDeckt die folgenden Schäden am eigenen Fahrzeug: Diebstahl oder versuchter Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse, Kollision mit Tieren, durch Marder verursachte Schäden, Glasbruch Windschutzscheibe, Seitenscheiben und Schiebedach, böswillige Beschädigung von Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Ziervorrichtungen, Zerstechen der Reifen und Hineinschütten von schädigenden Zusätzen in den Treibstofftank.
KollisionskaskoIn Ergänzung zur Teilkasko deckt sie die Schäden am eigenen Fahrzeug: Zusammenstoss und Aufprall, Zerkratzen und Beschmieren.
UnfallversicherungDeckt alle Fahrzeuginsassen im Falle von Unfall und dessen Folgen. Integritätskapital CHF 250'000.-, Todesfallkapital CHF 25'000.-.
BonusschutzVerhindert das Ansteigen der Prämie infolge eines Schadenfalls.
ZeitwertzusatzBessere Entschädigung im Falle eines Totalschadens.
ParkschädenAbschliessbar in Ergänzung zur Teilkasko (Deckung: CHF 2'000.-) oder in Ergänzung zur Kollisionskasko (unbeschränkte Deckung). Sie deckt Schäden, die von Dritten am geparkten Fahrzeug verursacht werden, kein Selbstbehalt für solche Schäden.
ScheinwerferMit dieser Zusatzoption versichern Sie sich gegen Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten, immer vorausgesetzt, dass auch tatsächlich eine Reparatur vorgenommen wird.
Mitgeführte persönliche SachenBei einem Schaden, der die Teil- oder Kollisionskaskoversicherung betrifft, sind Schäden an mitgeführten persönlichen Sachen (Neuwert) bis zu dem im Versicherungsvertrag genannten Betrag gedeckt. Für Tonbandkassetten, CDs, DVDs und MP3-Player werden höchstens 10% dieses Betrags ausbezahlt.
GrobfahrlässigkeitBezieht sich auf die gesamte gewählte Deckung. Auto TCS verzichtet bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf das gesetzlich zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht (ausser bei Fällen mit Alkohol- oder Drogeneinfluss).
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