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Achtung Wild!
Autobahn: Geisterfahrer
Autofahren heute
Eco-Drive®
Ferienvorbereitung
Gut sehen um sicher zu fahren
Lernfahrausweis - auch im Ausland gültig?
Licht am Tag
Licht : Verwendung der Nebellichter
Radweg / Radstreifen
Roller / Bus-Streifen
Roller / Radweg
Schleudergefahr im Herbst
Schneekettenobligatorium für 4x4?
Sommerreifen im Winter
Tunnel
Unfall: das richtige Verhalten
Sicherheitsweste
Winterreifen im Sommer
Winter - Sicher durch den Winter
Achtung Wild!
Immer wieder kommt es vor, dass ein Tier, Reh-, Rot- oder Schwarzwild die Strasse überquert, Unfälle sind nicht ausgeschlossen... Eine Kollision mit einem Tier kann schlimme Folgen haben: bei Tempo 100 erreicht ein 20 Kilo schweres Reh ein Aufschlaggewicht von etwa einer Tonne!

Deshalb ein paar Tipps:
Ihr Beitrag zur Verhütung von Wildunfällen ist möglich und nötig!
  • Denken Sie daran: Auf Stadtgebiet gibt es mehr Wildtiere, als man erwartet
  • Beachten Sie die Gefahrensignale 'Wildwechsel': Fahren Sie langsamer und seien Sie bremsbereit
  • Beobachten Sie den Fahrbahnrand: Rechnen Sie jederzeit damit, dass ein Tier die Strasse überqueren könnte
  • Vergessen Sie nicht: Ein Tier kommt selten allein; oft folgen weitere Tiere nach
Ihr richtiges Verhalten nach einem Wildunfall hilft Ihnen und uns!
Wenn trotz aller Vorsichtsmassnahmen ein Unfall passiert ist:
  • Sofort anhalten
  • Unfallstelle sichern / absperren
  • Läuft das Wild weiter, Unfallort deutlich sichtbar kennzeichnen
  • Unverzüglich Polizei benachrichtigen (Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet)
  • Warten Sie auf die Polizei bzw. auf den Wildhüter
  • Berühren Sie das Tier nicht und halten Sie Abstand
  • Muss ein Tier an den Fahrbandrand transportiert werden, unbedingt Handschuhe tragen
  • Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit
  • Keinesfalls dürfen Sie ein Tier, ob verletzt oder tot, mitnehmen
Telefon-Nummer bei einem Wildunfall: 117
(Die Polizei bietet den Wildhüter auf)
Die Versicherung übernimmt Schäden bei Wildunfällen, vorausgesetzt, der Unfall wurde korrekt gemeldet. In aller Regel müssen Fahrzeuglenkende nicht mit einer Busse rechnen.
Auch wenn das Wild nach dem Unfall noch flüchten kann, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt. Nur das sofortige Melden des Unfalls ermöglicht es dem Wildhüter, das verwundete Tier rasch zu finden und von seinen Qualen zu erlösen.
Defensiv Fahren schützt Leben - auch hier!
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Ein Geisterfahrer kommt Ihnen entgegen
  • Ruhig bleiben und auf dem rechten Fahrstreifen fahren. Auf keinen Fall überholen.
  • Warnblinker einschalten.
  • Tempo nicht zu sehr verringern, damit ahnungslose Autofahrer nicht zum Überholen ansetzen.
  • Für trotzdem überholende Fahrzeuge (mit Vorsicht) auf den Pannenstreifen ausweichen.
  • Alarmieren Sie, wenn das falsch fahrende Fahrzeug an Ihnen vorbei ist, die Polizei über eine Notrufsäule was eine genaue Standortsangabe erlaubt.
Sie sind selbst als Geisterfahrer unterwegs
  • Sofort anhalten, Abblendlicht und Warnblinker einschalten.
  • Falls kein Gegenverkehr, rasch auf den Pannenstreifen wechseln.
  • Falls Gegenverkehr, ganz nach rechts an die Mittelschutzplanke heranfahren und die Handbremse anziehen.
  • Auf keinen Fall wenden.
  • Das Auto verlassen, dabei auf den Gegenverkehr achten und an sicherem Ort Schutz suchen (z.B. hinter der Leitplanke – Vorsicht bei Brücken!).
  • Warten bis die Polizei da ist.
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Autofahren heute / Check-up
  • Welche Regeln gelten in der Begegnungszone?
  • Wie verhalte ich mich am Fussgängerstreifen?
  • Darf ich mit dem Auto auf dem Radstreifen fahren?
  • Wie soll ich mich im Kreisverkehr verhalten?

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Die 4 goldene Eco-Drive® Regeln
  • Im höchstmöglichen Gang und bei tiefer Drehzahl fahren.
  • Zügig beschleunigen.
  • Früh hochschalten (bei 2000 bis 2500 Umdrehungen), spät herunterschalten.
  • Vorausschauend und gleichmässig fahren, unnötige Brems- und Schaltmanöver vermeiden.

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Ferienvorbereitung: was ist das Wichtigste?
Vorbereitungen, Routenplanung, Beladung des Fahrzeuges, unterwegs, Fahren mit Vans, Kombis und Wohnwagen, Mobilhome.

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Gut sehen um sicher zu fahren
90 % der zum Autofahren notwendigen Information werden über die Augen erfasst.

  • Lassen Sie Ihre Sehschärfe alle 2 bis 3 Jahre kontrollieren.
  • Bevorzugen Sie Brillen mit entspiegelten Gläsern.
  • Fahren Sie nie ohne Ihre Brille (oder Kontaktlinsen) - lassen Sie eine griffbereite Reservebrille im Fahrzeug.
  • Achten Sie darauf, immer eine saubere Frontscheibe zu haben. Schmutzige Scheiben = 10 bis 25 % Sichtverlust. Schmutz = gefährliche Lichtverteilung
  • Ihre Scheinwerfer sollten sauber und korrekt geregelt sein, die Scheibenwischer einwandfrei.
  • In der Nacht, nie direkt in die Scheinwerfer schauen, Blick auf den rechten Strassesrand richten – bei Blendung, Geschwindigkeit reduzieren.
  • Bei Sonnenschein: Gläser mit Sonnenschutzfaktor 2 oder 3, nie mehr. Beim Tunneleingang langsamer fahren. Eine alternative für Brillenträger: getönte Korrekturgläser.
  • Achtung: schnelle Fahrt = verringerter Sichtwinkel.
  • Überanstrengen Sie Ihre Augen nicht – machen Sie eine Pause!
  • Bestimmte Medikamente haben einen negativen Einfluss auf die Sehfähigkeit.
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Mit dem Lernfahrausweis im Ausland fahren?
Der Lernfahrausweis ist kein Führerausweis nach internationalem Recht. Er ist daher nur in der Schweiz gültig, d.h. es dürfen damit keine Lernfahrten im Ausland vorgenommen werden. Dies ist ebenso der Fall für begleitete Lernfahrten mit Motorwagen und unbegleitete Lernfahrten mit Motorrädern. Diese Tatsache geht klar aus dem Art. 41 des „Übereinkommens über den Strassenverkehr“ hervor, welches nach der Ratifikation durch die Schweiz seit dem 11.12.1992 in Kraft getreten ist. Wer trotzdem mit dem Lernfahrausweis im Ausland fährt riskiert viel. Bei einem Unfall ist grundsätzlich kein Versicherungsschutz vorhanden. Von der örtlich zuständigen Strafbehörde würde dies als Fahren ohne gültigen Führerausweis eingestuft.
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Tagsüber die Lichter einschalten?
  • Warum nimmt die Sicherheit auf den Strassen zu, wenn Sie das Abblendlicht auch am Tag einschalten?
Weil die anderen Verkehrsteilnehmer (Fahrer und Fussgänger) Sie früher wahrnehmen, schneller richtig reagieren und ihre Aufmerksamkeit anderen Problemen zuwenden können.

  • Warum sollten Sie das Abblendlicht sogar bei grellem Tageslicht einschalten?
Je stärker das Sonnenlicht, desto grösser der hell/dunkel Kontrast. Dank eingeschaltetem Licht werden Sie in jeder Situation (Wald, Gebäudeschatten usw.) gut wahrgenommen, sogar bei tiefer und blendender Sonneneinstrahlung. Zudem können die Distanzen von den Verkehrsteilnehmern besser eingeschätzt werden.

  • Können Lichter von entgegenkommenden Fahrzeugen für den Fahrer irritierend wirken?
Am Tag werden Abblendlichter weniger stark empfunden als das natürliche Licht. Ein Tipp: Blicken Sie nie direkt ins Licht, erst recht nicht nachts oder bei Regen, wenn die Blendung stärker ist .

  • Bewirkt tagsüber eingeschaltetes Abblendlicht eine schlechtere Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer (z. B. Fussgänger oder Velofahrer)?
Eine niederländische Studie konnte nachweisen, dass Fussgänger und Velofahrer im Gegenteil besser wahrgenommen werden. Aus diesem Grund erhöhen sich auch die Chancen, einen Unfall zu vermeiden.

  • Sind Motorräder weniger gut sichtbar, wenn Lastwagen, Busse und Autos mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren?
Erwiesenermassen sind Motorräder gleich gut wahrnehmbar. Dazu kommt, dass die anderen Motorfahrzeuge besser gesehen werden. Der Sicherheitsgewinn für diese stark gefährdete Gruppe von Verkehrsteilnehmenden ist deshalb erheblich.

  • Erhöht tagsüber eingeschaltetes Abblendlicht den Benzinverbrauch erheblich?
Nein. Da das Licht wenig Einfluss auf den gesamten Verbrauch des Fahrzeugs hat, erhöht sich der Benzinverbrauch tagsüber nur um 1 bis 3%. Weit mehr verbraucht die Klimaanlage und weit mehr spart man mit dem Fahrstil Eco-Drive®, der in TCS-Kursen erlernt werden kann.

  • Entladen tagsüber eingeschaltete Lichter die Batterie?
Seien Sie unbesorgt: Solange der Motor läuft und der Wechselstromgenerator in gutem Zustand ist, lädt sich die Batterie automatisch auf.

  • Gibt es noch bessere Lösungen (in Kombination mit Fotozellen, usw.)?
Innerhalb kurzer Zeit werden sämtliche neuen Modelle der europäischen Autohersteller mit zusätzlichen Tagesfahrleuchten versehen sein, die bei laufendem Motor immer in Betrieb sind. Diese sind sichtbar ohne zu blenden, verbrauchen wenig Energie und sind weder mit den Rücklichtern noch mit der Armaturenbeleuchtung gekoppelt.
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Licht : Verwendung der Nebellichter
Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt (VRV Art. 32).
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Radweg / Radstreifen: was ist der Unterschied?
Radwege sind von der Fahrbahn durch bauliche Massnahmen getrennt. Radstreifen sind auf der Fahrbahn und lediglich durch gelbe Linien gekennzeichnet. Motorfahrzeuge (ausgenommen Motorfahrräder) dürfen Radwege nicht benützen. Sie dürfen hingegen Radstreifen befahren unter der Bedingung, dass dieser durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet ist und keine Radfahrer behindert werden.
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Roller / Bus-Streifen: dürfen diese mit den Roller benützt werden?
Nein, Bus-Streifen dürfen von anderen Fahrzeugen nicht benützt werden, wenn nicht ausdrücklich eine entsprechende Ausnahme signalisiert ist.
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Roller / Radweg: darf man mit dem Roller auf einem Radweg fahren?
Nein! Hingegen darf man allenfalls auf dem Radstreifen fahren unter der Bedingung, dass Radfahrer nicht behindert werden.

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Schleudergefahr im Herbst
Unfallrisiko in der Erntezeit
Während der Erntezeit muss man mit ungewöhnlichen Risiken rechnen:
  • Rutschgefahr: landwirtschaftliche Fahrzeuge verlieren oft Erde welche zusammen mit Wasser ähnliche Wirkung hat wie Glatteis.
  • Zeitweise liegt auch verlorenes Erntegut auf der Fahrbahn. Ein Ausweichmanöver kann zum schleudern oder gar zur Kollision mit dem Gegenverkehr führen.
  • Das Überholen der langsamfahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge ist nicht ungefährlich. Oft wird die Breite dieser Fahrzeuge unterschätzt.
Somit sollte man in den betroffenen landwirtschaftlichen Gebieten besonders vorausschauend und aufmerksam fahren, das Tempo verringern, sanft abbremsen und einen grösseren Sicherheitsabstand beibehalten. Das nicht ungefährliche Überhohlen kann man sich mit ein wenig Geduld sparen: meist fahren die landwirtschaftlichen Fahrzeuge schon nach kurzer Zeit von der Strasse ab.
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Art. 29 Schneeketten obligatorisch (auch für 4x4)
Art. 29 SSV ist diesbezüglich klar und lässt keine Ausnahme zu:
  1. Das Signal «Schneeketten obligatorisch» (2.48) bedeutet, dass mehrspurige Motorfahrzeuge die betreffende Strecke nur befahren dürfen, wenn wenigstens zwei Antriebsräder der gleichen Achse, bei Doppelrädern je ein Antriebsrad auf jeder Seite, mit Schneeketten aus Metall versehen sind; dies gilt sinngemäss auch für dreirädrige Motorfahrzeuge. Zulässig sind auch ähnliche, vom Bundesamt bewilligte Vorrichtungen aus anderem Material.
  2. Das Signal wird entfernt, sobald für das Befahren der Strecke gute Reifen genügen.
  3. Die signalisierte Vorschrift wird mit dem Signal «Ende des Schneeketten-Obligatoriums» (2.57) aufgehoben.

Gleichzeitig erinnern wir daran, dass die 4x4-Fahrzeuge auf verschneiten Abfahrten nicht besser bremsen als Fahrzeuge mit Zweiradantrieb. Gute Winterreifen und Schneeketten verkürzen jedoch wesentlich den Bremsweg.
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Sommerreifen im Winter? ein Sicherheitsrisiko
  • Sommerreifen sind nicht nur in der Profilgestaltung anders als der Winterreifen, sondern auch bei der Gummimischung. Die Gummimischung des Sommerreifens muss auch höhere Temperaturen schadlos überstehen und ist demzufolge entsprechend angepasst.
  • Bei tiefen Temperaturen wird die Gummimischung des Sommerreifens hart und unelastisch und der Reifen kann die geforderten Leistungen nicht mehr erbringen. Er ist bereits bei tieferen Temperaturen ungeeignet und nicht erst beim Einsatz auf Schnee und Eis.
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Tunnel: was ist das Wichtigste?
  • Höchstgeschwindikeit beachten.
  • Grossen Sicherheitsabstand einhalten.
  • Niemals wenden oder rückwärts fahren.
  • Feuer nur im Anfangsstadium selbst löschen. Fortgeschrittene Brände den Rettungskräften überlassen und so schnell wie möglich vom Feuer weg den Tunnel über die ausgewiesenen Notausgänge verlassen.

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Richtiges Verhalten bei einem Unfall
  • 1) Lagebeurteilung
> Ruhe bewahren
> Mögliche Gefahren erkennen und Verletzte beobachten
> Erst denken, dann handeln

  • 2) Unfallstelle absichern
> Warnblinker einschalten
> Autobahn: auf dem Pannenstreifen anhalten
> Folgeunfälle vermeiden und Personen, die sich am Unfallort befinden, schützen
> Pannendreieck aufstellen: mindestens 50 Meter von Unfallstelle entfernt, auf Schnellstrassen 100 Meter

  • 3) Erste Hilfe leisten
-> Bewusstsein und spontane Lebenszeichen: atmen, husten, bewegen prüfen

-> Keine spontanen Lebenszeichen: atmen, husten, bewegen > alarmieren (Tel. 144), AED (Automated external defibrillator) holen oder anfordern

A = Airway: Atemweg
> Massnahmen:
Kinn heben und halten
Die Eigenatmung des Patienten 5 bis 10 Sekunden prüfen.

B = Breathing: Atmung
> Massnahmen ohne Eigenatmung:
Beatmung, 2 Beatmungsstösse

> Massnahmen bei Eigenatmung:
Patientenuntersuch
Bewusstlosenlagerung

C = Circulation: Zirkulation
> 30 Thoraxkompressionen

D = Defibrillation: Elektroschock bei Herz-Kreislauf-Stillstand

Weitere Massnahmen
> Blutstillung
> Lagerung
> Schutz vor Wärme, Kälte, Nässe, Zuschauern
> Stetiges Wiederholen des ABCD-Schemas bei der Betreuung und Überwachung des Verletzten sowie bei Veränderungen seines Zustandes
Leisten Sie Erste Hilfe (gemäss Ihren Kenntnissen).

  • 4) Notfallnummer 144 wählen und folgende Angaben machen:
> Wo? Ort des Unfalls
> Wer? Name der anrufenden Person
> Was? Art des Unfalls
> Wann? Zeitpunkt des Unfalls
> Wie viele Personen sind verletzt?
> Weiteres?
> Rückmeldung
Kümmern Sie sich um die Verletzten (gemäss Ihren Kenntnissen), während Sie auf Hilfe warten
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Sicherheitsweste
In den meisten europäischen Ländern ist das Mitführen einer Sicherheitsweste vorgeschrieben. Diese muss im Auto so verstaut sein, dass man sie, noch vor dem aussteigen, schnell überziehen kann. In der Schweiz ist das Mitführen der Warnweste nicht obligatorisch, jedoch empfiehlt der TCS solch eine Weste im Auto zu haben.

Diese Weste muss gelb oder orangefarben sein, mit waagrechten oder senkrechten retroreflektierenden Streifen versehen sein, das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen und mit einer Notiz verkauft werden.

Für eine bessere Sicherheit, empfiehlt der TCS das Mitführen zweier Westen: eine für den Fahrer, und eine für den Beifahrer. Sollte es noch weitere Insassen geben, wird der Fahrer diese, einen nach dem anderen jeweils mit der zweiten Weste in Sicherheit bringen.

Liste der Länder in welchen das Mitführen der Sicherheitswesten Pflicht ist
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Kann man im Sommer auch mit Winterreifen fahren?
In der Schweiz ist dies nicht verboten. Aus Sicherheitsgründen raten wir aber auf jeden Fall für jede Saison die richtigen Reifen zu benützen.

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Sicher durch den Winter
  • Motor nicht warmlaufenlassen: unnötiger Lärm, unnötige Umweltverschmutzung. Der Wagen wird nicht schneller warm – die Scheiben tauen nicht früher ab. Gesetzlich ist es verboten und gilt als Belästigung.
  • Gut sehen und gut gesehen werden: Ein Guckloch genügt nicht – die Scheiben müssen vollkommen von Eis und Schnee befreit werden (gesetzlich vorgeschrieben). Scheinwerfer, Blinklichter, Rücklichter sind von Schnee, Eis und Schmutz zu befreien. Wichtig ist auch den Schnee vom Autodach wischen! Im Falle eines Unfalls droht Mithaftung.
  • Signale beachten: auch verschneit können gewisse Signale allein an der Form erkannt werden (Stop, kein Vortritt).
  • Winterreifen: diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, ihre Benutzung wird jedoch empfohlen. Wir raten Ihnen 4 und nicht nur 2 dieser Reifen zu montieren. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Strassen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht genommen.
  • Beim Signal "Schneeketten obligatorisch" müssen mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten aus Metall versehen werden. Dieses Obligatorium gilt auch für 4X4. Das Ende der Schneekettenpflicht wird mit dem Schild "Ende des Schneeketten-Obligatoriums" signalisiert.
  • Spikes: Ihre Benutzung ist für Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht im Zeitraum vom 1. November bis 30. April gestattet. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt Ausserorts 80 km/h, Innerorts 50 km/h. Mit Spikesreifen dürfen keine Autobahnen befahren werden. (Ausnahmen: Thusis – San Bernadino Strassentunnel – Mesocco, Göschenen – Gotthard Strassentunnel – Airolo).
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