| Seit 1. Dezember 2005 gibts den Fahrausweis der Kategorien A und B nach bestandener Prüfung vorerst für drei Jahre auf Probe. Innerhalb dieser Bewährungsfrist müssen die Neulenkerinnen und -lenker zwei eintägige WeiterAusBildungskurse besuchen.
Die neue Zweiphasenausbildung setzt dort an, wo die Grundausbildung aufhört, nämlich nach dem Erwerb des Fahrausweises. Für alle Neulenkerinnen und -lenker wird die WeiterAusBildung (WAB) zur sinnvollen Pflichtübung. |