- Erfahrung sammeln
- Gefahren erkennen
- Sicherheitsförderndes Verhalten erlernen
Die Neuregelung, welche am 1. Dezember 2005 in Kraft tritt, sieht vor, dass der Führerausweis nach bestandener praktischen Prüfung nicht definitiv, sondern nur auf Probe, für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt wird. Während dieser 3 Jahre verpflichtet sich der Neulenker zum Besuch von 2 Ausbildungstagen bei einem anerkannten Kursorganisator, der so genannten zweiten Phase, und unterliegt zudem einem strengeren Sanktionswesen. Mit dem Besuch der beiden Ausbildungstage und ohne Zwischenfälle im Verkehr kann nach Ablauf der Probezeit (3 Jahre) der definitive Führerausweis beantragt werden. Was auf den ersten Blick wie eine Verteuerung und Erschwerung des Führerausweiserwerbs aussieht, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen als gezielte Investition in die eigene Sicherheit. |