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Historische Verkehrswege werden geschützt

Historische Verkehrswege gehören zu den gefährdeten Kulturdenkmälern der Schweiz. Wer sie nicht kennt und zu deuten weiss, kann ihren Wert nicht abschätzen und würdigen. Sollen diese Verkehrsanlagen als Zeugnisse der Leistungen früherer Generationen ihren Wert behalten, sind sie sorgfältig zu pflegen und vor unsachgemässen Eingriffen zu schützen. Zu deren Schutz hat der Bundesrat deshalb das Bundesinventar der historischen Verkehrswege geschaffen. Die «Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS)» tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.

>> Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz
Bahn 2030: Mehr Kapazität und ein stabiler Bahnbetrieb

Leistungsfähig und modern soll die Zukunft der Schweizer Bahn aussehen. Diesbezüglich haben das BAV und die SBB Kantone und Medien über den Stand der Arbeiten zum Projekt «Bahn 2030» orientiert: Das Projekt sei der Schlüssel, um der wachsenden Nachfrage im Bahnbereich gerecht zu werden. Mit der Beseitigung von Engpässen und punktuellen Ausbauten würde ein entscheidender Faktor der Schweizer Standortattraktivität gesichert, nämlich das dichte und gut funktionierende Angebot des öffentlichen Verkehrs.

Dies bedeute zum Beispiel mehr Sitzplätze entlang des Genfersees zwischen Genf, Lausanne und dem Unterwallis oder auch zwischen Bern, Zürich und Winterthur. Mehr Züge erhielten etwa die Agglomerationen von Bern, Basel und Zürich. Dazu seien Investitionen für den Einsatz längerer Züge, für Doppelstock- oder allenfalls zusätzliche Züge erforderlich.

>> Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen

Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen per 1. Mai 2010 in Kraft. Dieses Gesetz will die Gesundheit der Nichtraucher sowie der Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsplatz vor dem Passivrauchen schützen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Mai 2010 alle geschlossenen Räume, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, rauchfrei sind. Ebenfalls rauchfrei sind ab diesem Datum alle geschlossenen Räume, die öffentlich zugänglich sind. Nicht mehr geraucht werden darf in Einkaufszentren, Schulen, Kinos, Sportanlagen, Restaurants usw. Das Bundesgesetz legt den Mindeststandard für den Schutz vor dem Passivrauchen fest und ermächtigt die Kantone, strengere Vorschriften zu erlassen.

>> Bundesamt für Gesundheit - Passivrauchen
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Bahn 2000
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Siehe auch
Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
 
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