| Der Arbeitsauftrag vom Automobiliste an den Garagisten ist massgebend, weil sich dieser in der Werkstattrechnung widerspiegelt. Das Reparaturauftragsformular vom AGVS und TCS klärt alle wichtigen Punkte. Es wird definiert, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen: Fahrzeug vorführen, Servicearbeiten, Reparaturen und das Vorgehen für allenfalls nötige zusätzliche Arbeiten. Es ist ratsam, einen Höchstbetrag für den gesamten Aufwand auszumachen. Merkt der Garagist, dass er mit den vorzunehmenden Arbeiten den ausgemachten Höchstbetrag überschreitet, setzt er sich mit dem Fahrzeugbesitzer in Verbindung. So übernimmt der Autohalter die Federführung und Auseinandersetzungen aufgrund der ausgeführten Arbeiten und der entstandenen Kosten entfallen in den meisten Fällen. Der TCS und der AGVS stellen das Formular "Reparaturauftrag" für jedermann im Internet kostenlos zum Download zur Verfügung. |