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Emmen, den 22. Oktober 2009
Im zweiten Kindersitztest 2009 testeten TCS-Experten acht weitere Produkte auf Sicherheit, Bedienung, Komfort und Gebrauchseigenschaften. Obwohl alle getesteten Produkte die EU-Norm ECE R44 erfüllten, zeigen die getesteten Produkte erhebliche Unterschiede. Diese finden ihren Niederschlag in unterschiedlichen Bewertungen, die von "sehr empfehlenswert" bis zu "nicht empfehlenswert" reichen.
TCS-Kindersicherheitsexperten testen acht weitere Sitze
Die Kindersitze "Nania Be One SP" sowie "Sunshine Kids Monterey Booster" erreichten bei der Sicherheit sowie in der Bedienung gute Resultate. Letzteres Produkt nutzt die Isofix-Verankerung des Fahrzeugs, um über Hacken den Kindersitz im Fahrzeug zu fixieren und verzichtet auf schwerere und aufwändigere Isofix-Rasterarme.

Mit "empfehlenswert" und drei von fünf möglichen Sternen schneiden die Produkte "Jané Montecarlo Plus Isofix" und "Recaro Start 2.0" ab. Beide sind zwar einfach zu bedienen, doch weisen sie bei der Sicherheit leichte Schwächen auf.

Vor allem der aufwändige Sitzeinbau und die grosse Gefahr der Falschbedienung verhindern ein besseres Ergebnis bei "HTS Besafe iZi Combi X2" und "Britax Multi-Tech". Sie sind "bedingt empfehlenswert".

Das Schlusslicht bilden "I'Coo C-Care Plus" sowie "Chicco Neptune". Das schlechte Testergebnis dieser beiden Kindersitze ist auf den mangelhaften Seitenaufprallschutz zurückzuführen. Der I'Coo ist seitlich zu wenig gepolstert und beim Chicco Neptune muss laut Hersteller die Rückenlehne für ältere Kinder abgenommen werden.
Fazit
Dieser Test zeigt, dass auch bei modernen, neuen Kindersitzen die Unterschiede bezüglich Sicherheit und Bedienung gross sind. Gute Sicherheit ist keine Frage des Preises. Das Vergleichen der TCS Testresultate hilft weiter.
Hinweis auf neue Vorschrift
Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder bis zwölf Jahre und 150 cm (was zuerst eintrifft) eine Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwenden. Bisher lag die Altersgrenze bei sieben Jahren, was verglichen mit den EU-Staaten sehr tief war. Zudem müssen Kindersitze mit einer ECE-Etikette der Version 44.03 oder .04 versehen sein. Alle heute neu angebotenen Produkte entsprechen diesem Stand der europäischen Norm. Ältere Kindersitze vor 1997 mit den Normen 44.01 oder .02 sind ab diesem Datum nicht mehr zugelassen.
Kinder auf dem Beifahrersitz: Nur mit Vorbehalt!
Versuche haben gezeigt, dass Kinder vom Airbag verletzt werden können, wenn gewisse Grundregeln nicht beachtet werden. TCS Experten empfehlen, Kinder wenn möglich auf der Rücksitzbank zu sichern.

Viele Eltern haben den Wunsch, ihr Kind auf dem Beifahrersitz des Fahrzeuges mitzunehmen. Dies ist seitens des Gesetzgebers zwar zulässig, aber die Montage von rückwärtsgerichteten Kindersitzen vor aktiven Frontairbags ist generell verboten.

Um rückwärtsgerichtete Kindersitze auf dem Vordersitz einbauen zu können, sind etwas mehr als ein Drittel der aktuell neu erhältlichen Fahrzeuge serienmäßig mit einer Abschaltmöglichkeit für den Airbag ausgestattet. Bei einem weiteren Drittel der Fahrzeuge kann eine Airbagabschaltung als Sonderausstattung bestellt werden.

Kann der Airbag nicht deaktiviert werden, so dürfen rückwärtsgerichtete Kindersitze keinesfalls auf dem Beifahrersitz montiert werden – bei Nichtbeachtung riskiert man schwerste oder gar tödliche Verletzungen des Kindes. Das zeigen die durchgeführten Versuche.

Bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Airbag in der Regel nicht deaktiviert werden. Wichtig ist aber, auf ausreichenden Abstand zwischen Kind und Armaturenbrett zu achten, um zu verhindern, dass sich das Kind im Entfaltungsbereich des Airbags befindet. Der Beifahrersitz muss aufrecht eingestellt sein und in der hintersten Position eingerastet werden. Allerdings muss der Sicherheitsgurt immer noch vom Dachpfosten her nach vorne verlaufen, ansonsten entsteht eine im Crashfall gefährliche Gurtlose.

Die Verantwortung für den richtigen Betriebszustand des Airbags liegt in der Verantwortung des Fahrers. Eine Fehlbedienung kann für ihn nach einem Unfall juristische Konsequenzen haben. Deshalb ist es äußerst ungünstig, wenn der Airbag von jedem Mitfahrer an- und abgeschaltet werden kann. Ein Schalter, der sich nur mit dem Fahrzeugschlüssel bedienen lässt, oder eine automatische Kindersitzerkennung sind die besseren Lösungen.

Seiten- oder Kopfairbags stellen für ein in einem guten Kindersitz korrekt gesichertes Kind keine Gefahr dar. Die Luftkissen können sogar zusätzlichen Schutz bieten, weil sie sich zwischen Tür und Kindersitz entfalten und dort Energie aufnehmen können.
Fazit
Wer Kinder auf dem Vordersitz befördern will, muss Folgendes beachten:

  • Rückwärtsgerichtete Kindersitze (z. B. Babyschalen) dürfen auf keinen Fall auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn der Beifahrerairbag aktiv ist.
  • Bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen ist darauf zu achten, dass das Kind weit genug vom Armaturenbrett entfernt sitzt, denn dort tritt der Airbag mit hoher Energie aus. Deshalb muss der Fahrzeugsitz weit genug nach hinten gestellt werden und das Kind muss korrekt im Kindersitz sitzen.
  • Die Hinweise in den Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz müssen unbedingt beachtet werden.
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