| In vielen Ländern der EU ist eine Regelung in Kraft, die den Autofahrer verpflichtet, bei einer Panne, nachts oder bei schlechter Sicht, beim Verlassen des Fahrzeugs eine leuchtende Signaljacke zu tragen. Die Vorschrift gilt auch für Ausländer und kommt ausserorts – genauer gesagt auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder entlang einer Hauptverkehrsachse – zum Tragen. Im Falle einer Panne und bei schlechten Sichtverhältnissen, wie Nebel oder Regen, kann sich eine gute Sichtbarkeit sogar als lebensrettend erweisen.
Die Pannenweste muss die DIN Norm EN 471 Klasse 2 erfüllen, nur dann ist das Modell autorisiert.
Im Allgemeinen gilt, dass bei einer Panne aus Sicherheitsgründen allen Fahrzeuginsassen empfohlen wird, das Fahrzeug zu verlassen und sich ausser Gefahr zu begeben (wenn möglich hinter die Leitplanke). |