| Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder bis zwölf Jahre und 150 cm (was zuerst eintrifft) eine Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwenden. Bisher lag die Altersgrenze bei sieben Jahren, was verglichen mit den EU-Staaten sehr tief war. Zudem müssen Kindersitze mit einer ECE-Etikette der Version 44.03 oder .04 versehen sein. Alle heute neu angebotenen Produkte entsprechen diesem Stand der europäischen Norm. Ältere Kindersitze vor 1995 mit den Normen 44.01 oder .02 sind ab diesem Datum nicht mehr zugelassen. Auf Plätzen, welche lediglich mit einem Beckengurt ausgerüstet sind, müssen Kinder ab 7 Jahren nur mit diesem und nicht mit einer speziellen Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden.
|