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Obligatorische Kontrollen für Motorräder und Roller
Motorräder wie auch Roller der Kategorie F müssen periodischen Nachprüfungen unterzogen werden. Diese für die Sicherheit wichtige Kontrolle des Fahrzeugzustands erfolgt (wie bei Personenwagen) erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren und schliesslich alle zwei Jahre.
Das kantonale Strassenverkehrsamt (Motorfahrzeugkontrolle) bestimmt Ort und Datum dieser Nachprüfung.
TCS-Tipp
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Motorrad oder Ihren Roller vor der Nachprüfung durch den Fachmann überprüfen zu lassen und falls nötig wieder in Stand zu stellen. Somit können unliebsame Überraschungen bei der Nachprüfung verhindert werden !
Was wird geprüft?
  • Beleuchtung, elektrische Anlage
  • Ausrüstung Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
  • Räder, Reifen, Lager, Aufhängung
  • Bremsen
  • Messwerte (Geschwindigkeit, Lärmemission, usw.)
Und die Abgaskontrolle?
Die gegenwärtige Gesetzgebung schreibt für Motorräder/Roller und Mofas keine periodische Abgaskontrolle vor.
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