| Fahrzeuge werden innerhalb der ersten 10 Jahre seit der ersten Inverkehrssetzung ohne neuerliche Prüfung auf einen neuen Halter zugelassen (immatrikuliert). Wird aber anlässlich einer Zulassung festgestellt, dass die ordentliche Kontrolle seit mehr als einem Jahr fällig ist, so wird das Fahrzeug nach der Immatrikulation zu einer amtlichen Kontrolle aufgeboten. Bei Fahrzeugen, deren erste Inverkehrssetzung über 10 Jahre und die letzte Prüfung mehr als ein Jahr zurückliegt, ist vor der Immatrikulation auf einen neuen Halter eine Kontrolle erforderlich.
Der TCS empfiehlt dennoch, nur neu oder zumindest innerhalb der letzten 8 Monate vorgeführte Occasionen zu kaufen. |