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NEU: Abgaswartung hinterfragen
Seit über 25 Jahren führt der TCS Abgasmessungen durch. Daraus ergeben sich wertvolle Erkenntnisse und eine kritische Haltung gegenüber der Abgaswartung. Die Messungen bei TCS-Langstreckentests haben die Zuverlässigkeit des Katalysators und anderer für die Abgase relevanter Bauteile unter Beweis gestellt. Die nach 100'000 km Laufzeit gemessenen Emissionen lagen innerhalb der Grenzwerte für Neuwagen.

Angesichts dieser Feststellungen könnte man bei Fahrzeugen nach Euro 5 Norm getrost auf separate Termine für die obligatorische Abgaswartung zwischen den Jahren der amtlichen Nachprüfung verzichten. Die elektronische On-Board-Diagnose überwacht nämlich laufend das Abgassystem und zeigt relevante Fehlfunktionen mit einer Warnleuchte an.
Was soll mit der Abgaswartung erreicht werden?
Das Ziel ist die Verminderung der Abgasbelastungen durch den Strassenverkehr, indem Verschlechterungen im Abgasverhalten des einzelnen Fahrzeugs festgestellt und behoben werden.
Wann muss die Abgaswartung ausgeführt werden?

  • Alle zwei Jahre: für Benzinfahrzeuge mit Katalysator oder Fahrzeuge mit Dieselmotor.
  • Jedes Jahr: für Benzinfahrzeuge ohne Katalysator.
Achtung: Das Abgaswartungsdokument muss gültig sein und sich immer in Ihrem Wagen befinden. Bei der Abgaswartung muss es vorgewiesen werden.
Wer führt die Abgaswartung aus?
Neben den Garagen bieten auch einige Technische Zentren des TCS die obligatorische Abgaswartung als Dienstleistung an.
SEKTIONTCS CENTER & LINK 
Biel-SeelandBielDiesel-Abgasmessung
VaudCossonay-Villecontrôle antipollution
WaldstätteEmmenAbgastest
Beider BaselFüllinsdorfAbgastest
GenèveMeyrin/Genfcontrôle antipollution
SolothurnOensingenAbgaswartung
TicinoRiveracollaudo ufficiale
Wartung nicht korrekt ausgeführt?
  • Urkundenfälschung: Wer das Wartungsdokument nicht richtig ausfüllt, bzw. das Dokument ausfüllt, ohne die Wartung korrekt durchgeführt zu haben, begeht Urkundenfälschung.
  • Bussen: Dokument nicht dabei CHF 20.-; Überschreitung des Termins bis einen Monat CHF 40.-; bis 3 Monate CHF 100.-; bis 6 Monate CHF 200.-; darüber Verzeigung.
Wichtig zu wissen
  • Von der Abgaswartung ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem 1.1.1976 erstmals immatrikuliert wurden.
  • Der Halter ist dafür verantwortlich, dass für sein Fahrzeug ein Abgaswartungsdokument mit den vorgeschriebenen Eintragungen vorhanden ist.
  • Vollgeschriebene Wartungsdokumente können durch das Anheften oder Ankleben von kopierten Blättern, welche die gleichen Rubriken wie das Wartungsdokument enthalten, verlängert werden.
  • Die Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl dient der Überprüfung der Sollwerte und damit der Funktion vor allem des Katalysators auch bei Last. Diese Ergänzung wurde am 1.7.1994 eingeführt.
  • Ein Grossteil der Arbeiten, die im Rahmen der obligatorischen Abgaswartung auszuführen sind, ist in einem grossen Wartungsdienst integriert. Für Vielfahrer ist es deshalb am günstigsten, wenn die Abgaswartung zusammen mit einem grossen Service in Auftrag gegeben wird.
  • On-Board-Diagnose (OBD): Bei der On-Board-Diagnose überprüft das Motormanagement im Auto mit Hilfe entsprechender Messstellen permanent alle abgasrelevanten Komponenten und Systeme. Tritt ein Defekt auf, so wird dieser sofort erkannt, angezeigt und kann behoben werden. Solche Systeme sind seit 1.1.2001 obligatorisch für alle neuzugelassenen Fahrzeuge in der Schweiz.
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