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Ist der Preis marktgerecht?
Die TCS-Geschäftsstellen und Technischen Zentren ermitteln den Marktwert Ihres Autos. Diese Angabe ist unerlässlich beim Autokauf oder -verkauf. Die Bewertung nach Eurotax (Eintausch- und Verkaufswert) ist möglich für alle gängigen Personenwagen und Kleinbusse.
Für eine rasche Erledigung der Bewertung sind die technischen Daten aus dem Fahrzeugausweis bereitzuhalten, z.B.: Typengenehmigungs-Nummer: 1V6629 (Pos. G24) / VW / Golf / Typenbezeichnung GTi / Alter: 04.94 / 33'900 km / Türen: 5 / Zubehör: Klima, Automat usw.
Die Bewertung für Ihr Fahrzeug erhalten Sie
Hotline-Occasionsbewertung: Tel. 0900 900 047 (CHF 4.23/Min.)
In den 17 Technischen Zentren: Anmeldung unter Tel. 0844 888 110
Online Auto-Bewertung auf Eurotax
Ratgeber "Autokauf und -verkauf"
Handel zwischen Privaten
  • Ohne Garantie: beim Kauf soll eine Autokontrolle innerhalb einer abzumachenden Frist (ca. ein Monat) vereinbart werden. Die Kosten für den Test übernimmt der Käufer; der Verkäufer übernimmt die Kosten für die Behebung allfälliger Mängel. Dieser Passus ist auf der Rechnung oder im Kaufvertrag festzuhalten.
Kauf beim Garagisten/Händler
  • Mindest-Garantieleistung: der Occasions-Verkaufspreis gemäss Eurotax beinhaltet immer eine Garantie mit der klar definierten Leistung "Teile und Arbeit während dreier Monate". Die Mindest-Garantie darf in keinem Kaufvertrag fehlen. Sie ist bei Bedarf vom Käufer nachzutragen. Abweichungen sind im Preis zu berücksichtigen.
  • Zusatz-Garantieleistungen: Einjahres-Garantie-Versicherungen sind gut für die Kundenbindung und bieten als Ergänzung Vorteile. Die Versicherungsbedingungen beinhalten aber in der Regel massive Einschränkungen. Es sollte möglichst kurz aufgezählt sein, welche Schäden nicht gedeckt sind. Eine solche Zusatz-Versicherung kann nur als Ergänzung zur Mindest-Garantieleistung "Teile und Arbeit" sinnvoll sein.
  • Kontrolle: vor Ablauf der Garantie das Fahrzeug bei einer neutralen Kontrollstelle prüfen lassen.
Ist das Fahrzeug technisch in Ordnung?
Wir empfehlen, das Fahrzeug während der Garantiezeit in einem Technischen Zentrum des TCS oder bei einer anderen neutralen Kontrollstelle prüfen zu lassen. Allfällige Mängel sollten innerhalb der vereinbarten Garantiedauer behoben werden (notfalls mit eingeschriebener Mängelrüge dem Verkäufer melden).
Alle Autohalter können den Zustand ihres Fahrzeuges gegen geringes Entgelt prüfen lassen: Occasionswagen (z.B. vor Ablauf der Garantie) - Bremsen - Motor und Motorleistung - Stossdämpfer - Beleuchtung - elektrische Anlage - Tachometer - Sommerreifen - Winterreifen - Lenkung - Auspuffanlage - Kupplung - Getriebe - usw.
Ist der Verkaufsvertrag in Ordnung?
Keinen Kaufvertrag mit Allgemeinen Bedingungen unterschreiben. Das Kleingedruckte streichen. Am besten benützen Sie unseren Mustervertrag.
In jedem Fall nicht vergessen: Vertragsdoppel (oder Kopie) nach der Unterschrift mitnehmen.
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Kontakt
TCS Beratung & Begutachtung
Buholzstrasse 40
6032 Emmen
Hotline "Auto" für jedermann:
0900 599 099 (4.23/min)
Technische Auskünfte von Technischen Zentren:
0844 888 110 (Lokaltarif)
Allgemeine Informationen:
0844 888 111 (Lokaltarif)
 
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