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Immatrikulation seines Fahrzeugs - Ratgeber
Sie sind der glückliche Besitzer eines neuen oder eines Occasions-Autos. Sie möchten das alte Auto mit einem neuen eintauschen oder ein zweites Fahrzeug anschaffen... Welche administrativen Massnahmen muss ich treffen und welche Vorgehensweise befolgen, damit ich mir's endlich hinter meinem Steuer gemütlich machen kann? Befolgen Sie unseren Ratgeber! Was Sie wissen sollten...
Mein neues Fahrzeug ist über 10 Jahre alt
Wenn das neu erstandene Fahrzeug vor mehr als 10 Jahren angefertigt wurde, muss es unbedingt einer technischen Kontrolle unterzogen und dessen Konformität getestet werden, wenn diese Kontrolle vom vorherigen Besitzer nicht bereits ausgeführt wurde (Gültigkeit 1 Jahr).
Ihr Fahrzeug wurde aus dem Ausland importiert
Wenn Ihr Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde, muss es den Normen der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) entsprechen. Meist kümmert sich der Konzessionär darum. Wenn nicht, sollten Sie den Technischen Dienst des Kantonalen Strassenverkehrsamtes kontaktieren.

Es existieren mehrere Immatrikulationstypen:
Ihr Fahrzeug ist neu oder eine Occasion und Sie brauchen ein neues Nummernschild
Notwendige Papiere:
  • Identitätskarte oder Pass, wenn Sie in Ihrem Heimatkanton leben; ansonsten
  • Niederlassungsausweis; Aufenthalstbewilligung oder Niedelassungsausweis, wenn Sie Ausländer sind.
  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Fahrzeugausweis (bereits immatrikuliertes Occasions-Fahrzeug) oder Expertise 13.20A für Neuwagen
  • Bei Kantonswechsel: Nummernschild
Fahrzeugwechsel mit gleichem Nummernschild
Notwendige Papiere:
  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Fahrzeugausweis (bei Occasionen) oder Prüfungsbericht Formular 13.20A (Neuwagen)
  • Fahrzeugausweis des alten Fahrzeugs
Zusätzliches Fahrzeug mit auswechselbarem Nummernschild
Notwendige Papiere:
  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Fahrzeugausweis (bei Occasionen) oder Prüfungsbericht Formular 13.20A (Neuwagen)
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