| Seit Oktober 1995 entsprechend die technischen Vorschriften für Strassenfahrzeuge in der Schweiz weitgehend den europäischen Vorschriften. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der EU Direktimport eines Autos zum Eigengebrauch einfacher ist.
Folgendes soll im Kaufvertrag festgehalten und abgegeben werden: a) EWG-Übereinstimmungsbescheinigung b) Neuwagen erfüllen die aktuellen Schweizer Abgasvorschriften (EURO5 ab 01.01.2011). c) Vom Markenvertreter abgestempeltes Serviceheft d) Ausfuhrerklärung e) EUR-1-Warenverkehrsbescheinigung |