Möchten Sie bequem von zu Hause aus online einen Versicherungsnachweis bestellen oder möchten Sie wissen, wie und wann Sie Ihre Versicherung wechseln können? Hier finden Sie alle Informationen rund um die TCS Autoversicherung. Auch telefonisch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 0800 801 000.
Der Versicherungsnachweis ist eine Versicherungs-Bescheinigung, welche der Versicherer zuhanden der Zulassungsbehörde auszustellen hat. Für die Halterin bzw. den Halter eines Fahrzeuges sowie die Zulassungsbehörde stellt der Nachweis eine Beweisurkunde dar, wonach die gesetzlich erforderliche Haftpflichtdeckung besteht und somit das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr gebracht werden darf.
Der Versicherungsnachweis enthält alle erforderlichen Angaben über das Fahrzeug, den Halter, den Versicherer sowie den Beginn des Versicherungsschutzes.
Die Nachweis-Bestellung per Internet ist nur möglich für:
Wenn Sie Nachweise für mehrere Fahrzeuge benötigen, müssen Sie pro Fahrzeug eine Bestellung aufgeben. Die notwendigen Fahrzeugangaben können Sie für Occasions-Fahrzeuge dem Fahrzeugausweis entnehmen, für Neufahrzeuge sind die entsprechenden Daten im Prüfungsbericht (Form 13.20 A) zu finden.
Elektronische Übermittlung: Nach Eingang Ihrer Bestellung wird ein Versicherungsnachweis direkt an die zuständige Zulassungsbehörde geleitet. Achtung: Sie erhalten weder eine schriftliche Bestätigung des elektronischen Versandes noch eine E-Mail. Sie können sich einfach an Ihr Strassenverkehrsamt wenden, wo der betreffende Nachweis bereits verfügbar ist.
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Wann kann ich meine Versicherung kündigen? |
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Fahrzeugwechsel |
Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie das Recht, Ihr neues Fahrzeug bei einer neuen Gesellschaft zu versichern. Mit der Umschreibung der Versicherung erlischt die alte Police automatisch und die ehemalige Versicherungsgesellschaft muss Ihnen die Versicherungsprämie anteilsmässig zurückerstatten! |
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Prämienerhöhung |
Jede Prämienerhöhung, auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages, gibt Ihnen das Recht, Ihre Police in ihrer Gesamtheit zu kündigen. |
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Vertragsablauf und Kündigungsfrist |
Beim Ablauf der Motorfahrzeugversicherung (siehe Versicherungspolice) haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf gekündigt, erneuert sich dieser jeweils stillschweigend um 1 Jahr. |
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Im Schadenfall |
Beide Parteien können im Schadenfall (Teil-oder Totalschaden) den Versicherungsvertrag kündigen. Beachten Sie dazu die geltenden Fristen gemäss den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft. |
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Wie kann ich meine Fahrzeugversicherung wechseln? |
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Kündigung |
Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens bis vor Inkrafttreten der Änderung oder 3 Monate vor Vertragsablauf bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Nicht das Versanddatum, sondern das Empfangsdatum ist ausschlaggebend. |
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Versand |
Verschicken Sie die Kündigung rechtzeitig, also 10 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung (in der Regel 20.12. oder 20.6.) oder vor dem Ablauf der Kündigungsfrist Ihrer Versicherung (in der Regel 20.9. oder 20.3.). |
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