Das Strassenverkehrsgesetz erfährt ab diesem Jahr entscheidende Änderungen. Im Rahmen von Via sicura werden bis 2015 zahlreiche Massnahmen in Kraft treten. Dazu gehört das Obligatorische Fahren mit Licht am Tag ab dem 1. Januar 2014.
Alle Fahrzeuge, deren Lichter sich automatisch einschalten, erfüllen bereits diese Vorschrift. Jedes neue Fahrzeug wird systematisch mit Fahrtagleuchten ausgerüstet. Bei älteren Fahrzeugen dienen die Abblendlichter als Tagfahrlicht. Es ist jedoch möglich, ein Auto zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechenden Tagfahrleuchten auszurüsten, die beim Starten des Motors automatisch eingeschaltet werden.
Fahren mit Licht am Tag ist an sich eine positive Massnahme, die dazu beiträgt, die Anzahl Strassenverkehrsunfälle zu senken. In Europa haben dies schon die meisten Länder erkannt. Obligatorisch ist es bereits (teils mit Einschränkungen) in Island, in ganz Skandinavien, in Mitteleuropa, im Balkan sowie in Italien. In Frankreich, Deutschland und der Schweiz ist es empfohlen. Alle ausländische Studien haben eine Abnahme der Unfallzahlen durch Fahren mit Licht am Tag festgestellt (BASt; Deutsche Bundesanstalt für Strassenwesen). Was die Schweiz anbetrifft, ist deshalb anzunehmen, dass bereits eine positive Wirkung erzielt wurde, da für Autos der Anteil an tagsüber eingeschalteten Lichtern gemäss bfu von 11% im 2001 auf 62% im 2011 gestiegen ist.
Mit Licht am Tag werden Fahrzeuge von vorne besser wahrgenommen. Dieser Vorteil gilt insbesondere bei Fahrzeugen, welche sich wegen ihrer Farbe kaum von der Umgebung abheben, oder wenn der Bilck in eine andere Richtung gerichtet ist (Unaufmerksamkeit ist die Hauptursache der Unfälle). Motorräder, die mit Licht fahren, sind trotzdem nicht schlechter sichtbar. Fussgänger und Radfahrer können Abstand und Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeugs besser abschätzen. Damit vermindert sich das Unfallrisiko.
Fahren mit Licht am Tag kann eine leichte Zunahme des Benzinverbrauchs bewirken; von 0.2 bis 0.5 dl pro 100 km für konventionelle Tagfahrleuchten und von max. 3 dl für Abblendlicht. In Einzelfällen könnten bei Abblendlicht die Blinker weniger wahrgenommen werden.
Die technisch optimale Lösung besteht in der konsequenten Ausrüstung aller Neuwagen mit Tagfahrleuchten, die sich bei jeder Fahrt automatisch einschalten. Eine solche Änderung wurde von der EU eingeführt, indem sie diese technische Vorschrift im europäischen Recht festlegte. Eine am 15.10.08 in Kraft getretene Direktive unterstellt die Zulassung neuer Fahrzeugtypen der Bedingung, dass sie mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind. Seit 07.02.11 ist sie für Personen- und Lieferwagen gültig und seit 07.08.12 auch für die anderen Motorfahrzeuge. Als Folge der stetigen Erneuerung des Fahrzeugparks wird nach 7 bis 10 Jahren praktisch jedes Motorfahrzeug auch am Tag mit eingeschaltetem Licht fahren.
Es handelt sich um zusätzliche Lichter die, ohne zu blenden, gut sichtbar sind. Schwächer als Abblendlichter verbrauchen sie wenig Energie, da weder Rücklichter noch Armaturenbrettbeleuchtung eingeschaltet sind. Hingegen bleibt die Verpflichtung, in einem Tunnel, bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, starker Regen, stark bedeckter Himmel usw.) sowie nachts die Abblendlichter einzuschalten. Die Fahrzeughersteller verwenden als Tagfahrleuchten vermehrt LED, da diese sparsamer sind und eine längere Lebensdauer aufweisen. Es ist übrigens möglich, ein Fahrzeug nachträglich mit speziellen Tagfahrleuchten auszurüsten. Die Verwendung der Tagfahrleuchten schont die übrigen Lichter, die somit seltener ausfallen.