In beinahe regelmässigen Abständen müssen wir von der tödlichen Bilanz der Raserunfälle Kenntnis nehmen.
Es ist jedoch eine Tatsache, dass sich die grosse Mehrheit der Schweizer Motorfahrzeuglenkerinnen und –lenker inklusive Junglenker im Strassenverkehr verantwortungsbewusst verhält. Daher ist der TCS gegen Kollektivstrafen mit einer PS-Limite für Junglenker, wie dies kürzlich durch Journalisten und Politiker gefordert wurde. Es darf aber nicht sein, dass eine Minderheit von Rasern alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Was die Raserinitiative der Stiftung «Road Cross» betrifft, so hat der TCS Verständnis für die Anliegen der Initianten. Er vertritt die Ansicht, dass die Raserproblematik nicht auf Verfassungsstufe sondern auf gesetzlichem Weg zu lösen ist.
Es ist richtig, dass Fahrzeuglenkende, welche elementare Verkehrsregeln vorsätzlich verletzten, die ein Autorennen veranstalten und durch ihr unverantwortliches Verhalten das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten und Toten in Kauf nehmen, als Raser eingestuft und dementsprechend hart bestraft werden.
Diese Initiative ist eine gute Diskussion um klarzustellen, was ein Raser ist.