Automatisches Tagfahrlicht

Der TCS empfehlt, tagsüber mit Licht zu fahren.

In der Schweiz ist es gesetzlich empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren. Der TCS unterstützt dieses Prinzip der Freiwilligkeit. Er lehnt hingegen eine zwingende Verpflichtung ab, die Lichter einzuschalten. Die Wirkung eines derartigen Obligatoriums könnte zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr schwach sein, insbesondere da in wenigen Jahren jedes neue Fahrzeug mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein wird.

Fahren mit Licht am Tag ist an sich eine positive Massnahme, die dazu beiträgt, die Anzahl Strassenverkehrsunfälle zu senken. In Europa haben dies schon die meisten Länder erkannt. Obligatorisch ist sie bereits (teils mit Einschränkungen) in Island, in ganz Skandinavien, in Mitteleuropa, auf dem Balkan sowie in Italien, allerdings nicht mehr in Österreich. In Frankreich, Deutschland und der Schweiz wird das Tagfahrlicht empfohlen. Ausländische Studien haben eine Abnahme der Unfallzahlen durch Fahren mit Licht am Tag festgestellt (BASt; Deutsche Bundesanstalt für Strassenwesen). Was die Schweiz anbetrifft ist anzunehmen, dass bereits eine positive Wirkung erzielt wurde, da bei Autos der Anteil an tagsüber eingeschalteten Lichtern von 11% im Jahr 2001 auf 55% im Jahr 2008 gestiegen ist (gemäss bfu).

Vorteile

Mit Licht am Tag werden Fahrzeuge von vorne besser wahrgenommen. Dieser Vorteil gilt insbesondere für diejenen Fahrzeuge, welche sich wegen ihrer Farbe kaum von der Umgebung abheben. Motorräder, die in der Schweiz immer mit Licht fahren, sind trotzdem nicht schlechter sichtbar. Fussgänger und Radfahrer können Abstand und Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeugs besser abschätzen. Damit vermindert sich das Unfallrisiko.

Nachteile

Fahren mit Licht am Tag kann eine leichte Zunahme des Benzinverbrauchs bewirken; von 0.2 bis 0.5 dl pro 100 km für Tagfahrleuchten und von max. 3 dl für Abblendlicht. In Einzelfällen könnten bei Abblendlicht die Blinker weniger wahrgenommen werden. Dazu kommt, dass bestimmte Leuchtentypen (z.B. Xenon) von anderen Fahrern als blendend empfunden werden.

Wie wird diese Massnahme realisiert?

Die technisch optimale Lösung besteht in der konsequenten Ausrüstung aller Neuwagen mit Tagfahrleuchten, die sich bei jeder Fahrt automatisch einschalten. Eine solche Änderung wurde von der EU eingeführt, indem sie diese technische Vorschrift im europäischen Recht festlegte. Eine am 15.10.08 in Kraft getretene Direktive wird die Zulassung neuer Fahrzeugmodelle der Bedingung unterstellen, dass sie mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind. Seit dem 07.02.11 ist sie für Personen- und Lieferwagen gültig und ab 07.08.12 für die anderen Motorfahrzeuge. Als Folge der stetigen Erneuerung des Fahrzeugparks wird nach 7 bis 10 Jahren praktisch jedes Motorfahrzeug auch am Tag mit eingeschaltetem Licht fahren.

Was sind Tagfahrleuchten?

Es handelt sich um zusätzliche Lichter die, ohne zu blenden, gut sichtbar sind. Schwächer als Abblendlichter verbrauchen sie wenig Energie, da weder Rücklichter noch Armaturenbrettbeleuchtung eingeschaltet sind. Hingegen bleibt die Verpflichtung, in einem Tunnel, bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, starker Regen, stark bedeckter Himmel usw.) sowie nachts die Abblendlichter einzuschalten. Die Fahrzeughersteller verwenden als Tagfahrleuchten vermehrt LED, da diese sparsamer sind und eine längere Lebensdauer aufweisen. Es ist übrigens möglich, ein Fahrzeug nachträglich mit speziellen Tagfahrleuchten auszurüsten. Die Verwendung der Tagfahrleuchten schont die übrigen Lichter, die somit seltener ausfallen.

Angesichts der jetzigen Gegebenheiten ist es nicht gerechtfertigt, tagsüber das Fahren mit Licht vorzuschreiben. Der TCS unterstützt folglich das gültige Schweizer Recht und lehnt eine Änderung ab.