Fahrschule & Führerschein

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Führerschein

Mit dem TCS einfach und schnell zum Führerschein: Wie erhalte ich den Lernfahrausweis? Wie alt muss ich dafür sein? Welche Dokumente muss ich vorweisen? Und wo finde ich TCS-Fahrlehrer? Hier findest du alle nötigen Informationen dazu.

Wie komme ich zum Führerschein?
Wie komme ich zum Führerschein?

Erste-Hilfe-Nothelferkurs. Hilfe, die Leben rettet!

Jeder kann einmal in die Situation kommen, Zeuge eines Unfalls mit Verletzten zu werden. Doch wie kann man helfen oder gar Leben retten? Der Nothelferkurs lehrt die ersten Hilfemassnahmen bei Notfällen.

Sämtliche TCS-Sektionen organisieren Nothilfekurse. Bei den TCS-Sektionen oder den kantonalen Strassenverkehrsämtern ist eine Liste sämtlicher Nothelferkurse in der näheren Umgebung erhältlich.

Die Bestätigung des Kursbesuchs ist während 6 Jahren gültig. Der Kurs kann daher schon vor dem 18. Lebensjahr besucht werden. Er ist unabhängig von den anderen Anforderungen für den Führerausweis und ist nicht nur im Strassenverkehr nützlich.

Provisorischer Führerausweis oder Lernfahrausweis

Der Lernfahrausweis (erhältlich beim kantonalen Strassenverkehrsamt) ist der erste Schritt zum Führerausweis. Das Formular «Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises» kann beim zuständigen Strassenverkehrsamt abgeholt oder über das Internet heruntergeladen werden.


Die Gesuche sind je nach Kanton auch bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle sowie den Polizeistellen erhältlich.

Anleitung für die erfolgreiche Beantragung des Lernfahrausweises

  • Antragsformular für den Lernfahrausweis abholen oder herunterladen und ausfüllen
  • Sehtest auf dem Gesuch durch einen ermächtigten Optiker oder Arzt ausfüllen lassen
  • 2 Passfotos (einzelne Kantone verlangen auch 3) beilegen
  • Identitätskarte (für Schweizer, in ihrem Heimatkanton: Identitätskarte oder gültiger Pass, ansonsten Niederlassungsbestätigung beilegen - für Ausländer: Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung)
  • Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis) beifügen


Wer erstmals ein Gesuch um die Erteilung eines Lernfahrausweises einreicht, muss persönlich bei der Gemeindeverwaltung, der Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt vorstellig werden und sich zusätzlich mit einen gültigen Pass oder Identitätskarte mit Foto (CH-Bürger/in: Identitätskarte/Pass, Ausländer/in: Original-Ausländerausweis) ausweisen können.

Je nach Kanton kann das Gesuch frühestens 1-2 Monate vor Erreichen des 18. Geburtstages eingereicht werden. Das Strassenverkehrsamt stellt anschliessend eine Anmeldekarte für die Theorieprüfung zu.

Kostbares Wissen

Fahrschule - Theorie


Wie fahre ich in in einem Kreisel? Wie berechne ich den Bremsweg?Wer hat bei fehlenden Verkehrssignalen Vortritt?Welche Distanz muss auf Autobahnen zum Vordermann eingehalten werden?

 
Die Theorie gibt auf all diese und natürlich auch auf andere Fragen (Verkehrsregeln, Signalisierung, und Verhalten am Steuer) Antwort. In den TCS-Fahrschulen wird das Theoriewissen auf dynamische Art und Weise vermittelt.

Anleitung für die theoretische Prüfung

  • Mindestens 18 Jahre alt/oder Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis über den Besuch des obligatorischen Samariterkurses (Bestätigung ist während 6 Jahren gültig)
  • Anmeldung zur Theorieprüfung beim kantonalen Strassenverkehrsamt

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.

Verkehrskundeunterricht

Während der praktischen Ausbildung muss der Führerausweis-Anwärter am obligatorischen Kurs über Verkehrskunde (8 Lektionen) bei einem Fahrlehrer teilnehmen. Der Verkehrskundeunterricht gliedert sich in vier Teile auf und umfasst:

  • Verkehrssehen (Gefahrenlehre, Funktion der Sinnesorgane, Blicktechniken)
  • Umweltkunde (Verkehrspartner, Strassenkunde, Witterung und Tageszeit)
  • Verkehrsdynamik (Fahrzeugsicherheit, Kräfte beim Fahren, Verkehrsbewegungslehre)
  • Verkehrstaktik (Fahrfähigkeit, Umweltbewusstsein, Taktische Regeln für sicheres Fahrverhalten)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind nötig, um am TCS-Verkehrskundeunterricht teilnehmen zu können:

  • Bestandene Theorieprüfung
  • Gültiger Lernfahrausweis


Achtung!
Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung darf der Verkehrskundekurs nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

2-Phasen-Ausbildung

TCS-Fahrschule-Praxis

Der Führerausweis ist nach bestandener praktischer Prüfung nicht definitiv, sondern wird nur auf Probe ausgestellt und zwar für eine Dauer von 3 Jahren.

Während dieser 3 Jahre verpflichtet sich der Neulenker zum Besuch von 2 Ausbildungstagen bei einem anerkannten Kursorganisator, der so genannten 2. Phase, und unterliegt zudem einem strengeren Sanktionswesen.

Mit dem Besuch der beiden Ausbildungstage und ohne Zwischenfälle im Verkehr kann nach Ablauf der Probezeit (3 Jahre) der definitive Führerausweis beantragt werden.

Der Weg zur praktischen Prüfung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gültiger Lernfahrausweis
  • Bestandene theoretische Prüfung
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde (VKU)
  • Anmeldung zur praktischen Prüfung beim kantonalen Strassenverkehrsamt

Daraus ergeben sich folgende Vorteile

Was auf den ersten Blick wie eine Verteuerung und Erschwerung des Führerausweiserwerbs aussieht, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen als gezielte Investition in die eigene Sicherheit.

  • Erfahrungen sammeln
  • Gefahren erkennen
  • Sicherheitsförderndes Verhalten erlernen

Diese Sektionen haben TCS-Fahrschulen

Kursinhalt

Vorbereitung Theorieprüfung

Dynamische Vermittlung der Verkehrsregeln und des sicheren und ökonomischen Fahrens 

Obligatorischer Verkehrskunde-Unterricht

8 Stunden - die aus der Hand des Profis trotzdem Spass machen

Praktische Fahrstunden

10 Lektionen, davon ist eine gratis

Preise

Die Preise variieren je nach Region, sind aber im Verhältnis zu den lokalen Anbietern immer vorteilhaft. Ein Vergleich lohnt sich.

TCS-Fahrschule
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