In der Schweiz sind alle Personenwagen einer periodischen Prüfungspflicht zu unterziehen. Bei dieser Prüfung wird beurteilt, ob ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften der Betriebssicherheit erfüllt.
Ihr Fahrzeug muss gemäss SVG zum ersten Mal nach 4 Jahren, danach nach 3 Jahren und anschliessend alle 2 Jahre amtlich geprüft werden.
Wir prüfen für Sie alle Fahrzeuge der Kategorie Personenwagen.
Ihre Flexibilität steht bei uns an erster Stelle, denn wenn es um die amtliche Fahrzeugprüfung geht, bestimmen Sie den Durchführungstermin bei uns selber.
Sie haben ein Aufgebot zur Fahrzeugprüfung vom Strassenverkehrsamt erhalten?
Dann vereinbaren Sie mit unserem Dispoteam einen Termin unter Telefon +41 44 286 86 36, oder Sie melden sich gleich online an. Den allfälligen Termin beim Strassenverkehrsamt löschen wir für Sie (ACHTUNG! Nur Kanton Zürich).
Ausserkantonale Fahrzeuge müssen vorgängig von uns abgeklärt werden. Rufen Sie uns doch kurz an und wir werden versuchen Ihnen zu helfen.
Melden Sie sich dann zur vereinbarten Zeit an unserem Empfang. TCS-Mitglieder erhalten ein nützliches Geschenk.
Während Sie auf Ihr Fahrzeug warten, können Sie einen Kaffee trinken oder Sie schauen unserem Experten bei der Fahrzeugprüfung über die Schulter. Die bestandene Prüfung melden wir dem Strassenverkehrsamt und die Vorführung ist für Sie abgeschlossen.