Auf Plätzen mit 3-Punkt-Sicherheitsgurt muss für Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwendet werden.
Gute Kindersitze richtig angewendet schützen das Leben Ihres Kindes
Die Vorschriften in der Schweiz: Art. 3a VRV Verkehrsregelnverordnung seit 1. April 2010 in Kraft.
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