Reinigungsarbeiten führen immer wieder zu Diskussionen. Die amtliche, periodische Nachprüfung der MFK (Motorfahrzeugkontrolle) verlangt gemäss der asa keine Extra-Reinigung der Karosserie, des Motors, des Motorraums oder des Unterbodens (Treffen vom 27.04.2009 - Vereinigung der Strassenverkehrsämter – www.asa.ch). Ob eine Reinigung notwendig ist, bestimmt alleine ein vorliegender Mangel (z.B. Ölverlust). Gemäss der Technischen Kommission der asa soll zur Ressourcenschonung auf Reinigungsarbeiten verzichtet werden. Das gilt auch im Zusammenhang mit Servicearbeiten. Muss der Motor gereinigt werden, dann erfolgt dies auf fachmännische Art, damit keine Folgeschäden (Motorstörungen, Alternator, Zündspulen usw.) auftreten.
Das Fahrzeug ist vor der Übernahme zu kontrollieren. Wurde der Auftrag korrekt ausgeführt? Sind Zusatzarbeiten vorgenommen worden? Wenn ja: aus welchem Grund?
Wurde die Kundenrechnung mit den in der Garage an öffentlich gut zugänglicher Lage angeschlagenen Preisen wie Servicearbeiten, Abgaswartung verglichen? Unter «downloaden» ist das seco-Merkblatt zur Preisanschreibepflicht im Garagengewerbe ausdruckbar (www.seco.admin.ch).
Bei Unklarheiten und vor der Zahlung sind zuerst die Hinweise zu beachten, die auf der 2. Seite des Formulares «Auftrag an den Garagisten» notiert sind.
Entscheidend ist, dass der Kunde und der Garagist vor der Reparatur miteinander reden und zusammen das Formular «Auftrag an den Garagisten» ausfüllen. So können Missverständnisse im Voraus geklärt oder vermieden werden.
Gönnen Sie Ihrem Wagen regelmässig einen Aufenthalt beim Garagisten zur Überprüfung seines «Innenlebens» gemäss den Servicevorgaben des Herstellers oder gemäss Serviceheft (liegt im Auto). Die Abgaswartung ist mit dem Service zusammen zu planen.
Falls Ihre Reklamation oder Mängelrüge bei der Garage gemäss dem Formular «Auftrag an den Garagisten – 2. Seite» und bei aussergewöhnlichen Mängeln beim Kundendienst des Importeurs (Adresse bei auto-schweiz) erfolglos war, können sich TCS-Mitglieder mit allen schriftlich vorliegenden Unterlagen an die nächstgelegene TCS-Sektion wenden. Die Sektion gibt im Bedarfsfalle einen Gutschein mit der Adresse eines TCS-Rechtskonsulenten für eine unentgeltliche Rechtsberatung ab. Technische Beratungen erteilt das Technische Zentrum vor Ort. Nichtmitglieder kennen für technische Fragen die Webadresse www.vffs.ch.
Zur Rechnungsüberprüfung benötigt die regionale TCS-Sektion oder das regionale Technische Zentrum den detaillierten Auftrag an die Garage, alle Fahrzeugdaten gemäss Fahrzeugausweis und die schriftliche Beanstandung. Dazu ist das ausgefüllte "Reparatur-Auftrags-Formular von AGVS/TCS" beizulegen.
Wenn Sie bei Assista TCS versichert sind, sind auch Streitigkeiten mit Garagisten gedeckt. Melden Sie die Schwierigkeiten mit dem Assista-Formular, damit die Rechtsschutzversicherung des TCS die notwendigen Schritte einleiten kann.
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