Die Statistiken des Leasingverbandes und der Vereinigung Schweizerische Automobilimporteure belegen, dass seit Jahren mehr als die Hälfte der neuen Personenwagen über Leasing finanziert werden. Markus Hess, Geschäftsführer des Schweizerischen Leasingverbandes, freut sich: «Das Leasing hat sich in den letzten Jahren stetig positiv entwickelt.» Im Personenwagenleasing habe der Verband auch im Krisenjahr 2009 keinen Einbruch festgestellt.
50'000 Fr. für das moderne und modische Auto hinblättern, das können viele nicht. Jeden Monat aber 800 Fr. in das Budget einbauen, das ist vermeintlich kein Problem. Mario Roncoroni, Geschäftsführer der Berner Schuldenberatung, spricht dabei von einem Röhrenblick: «Viele multiplizieren die Monatsrate nicht mal 48 oder 60, das sind vier oder fünf Jahre.» Hinzu kämen regelmässig die Kosten für die obligatorische Vollkaskoversicherung, die Unterhalts- und Betriebskosten und die Abgaben und Versicherungsleistungen.
Roncoroni: «Diese Posten müsste der Leasingkunde aber auch budgetieren, bevor er einen Vertrag unterschreibt.» Eine falsche Rechnung könne verhängnisvoll sein, vor allem dann, wenn das Schicksal hart zuschlage, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Tod eines Ehepartners. Komme es während der Laufzeit des Leasingvertrages zu einer Scheidung, müssten die beiden Einkommen der Ehepartner plötzlich zwei Haushalte finanzieren: «Das geht oft nicht mehr auf», sagt Roncoroni.
Der Leasingvertrag liege dann nicht mehr im Budget. Bringe man jedoch das Auto vor Ablauf des Leasingvertrages zurück, werde meistens eine rückwirkende Verteuerung verlangt, die nach einer Restwerttabelle im Kleingedruckten berechnet sei. Roncoroni erinnert sich an einen Mann, der in eine Sackgasse geraten war: «Die Schlussrechnung des abgebrochenen Leasingvertrages betrug 24'000 Fr., inklusive Instandstellungskosten und eines Betrages für Mehrkilometer.» Es kam zu einer doppelten Notlage: «Weiterfahren mit dem Leasing konnte er sich nicht leisten, aber das Zurückgeben des Autos auch nicht.»
Deshalb Roncoronis Rat: «Wenn schon auf Pump gefahren werden soll, empfehlen wir die Aufnahme eines Kredites.» In diesem Fall könne man bei Schwierigkeiten das Auto verkaufen, es komme Geld zurück. Beim Leasing geschehe genau das Gegenteil: Man retourniere das Auto und müsse gleichzeitig einen Haufen Geld nachzahlen. (vgl. Kasten auf der gegenüberliegenden Seite). Leider hätten viele Leasingnehmer die Illusion, dass sie das Auto nach Ablauf der vereinbarten Vertrags-Laufzeit behalten könnten: «Es gibt leider immer wieder Garagisten, die hinter dem Rücken der Leasinggesellschaft auf dieser Klaviatur spielen.» Typisch sei aber, dass man am Schluss des Vertrages das Auto zurückgeben müsse, hält Roncoroni fest.
Nehmen die Mitglieder des Leasingverbandes in Kauf, dass Kunden in die Schulden kommen? Dazu Markus Hess: «Die Leasingfirmen sind gesetzlich verpflichtet, eine strikte Kreditfähigkeitsprüfung durchzuführen.» Allerdings wisse der Verband nicht, wieviele Leasingkunden abbrechen und den Wagen zurückgeben müssten, weil sie sich die Leasingraten nicht mehr leisten könnten.
Die in losen Umfragen ermittelten Zahlen zeigten, dass die Ausstände durchschnittlich etwa ein bis zwei Prozent und die Debitorenverluste normalerweise deutlich unter einem Prozent der ausstehenden Leasing-Raten ausmachen.
Hess weist darauf hin, dass Leasing laut Erhebungen der Konsumentenverbände «kein signifikanter Grund für eine Überschuldung von privaten Haushalten» sei. Aus den dem Verband zur Verfügung stehenden Informationen ergebe sich, «dass es auch bei den Zahlungsrückständen oder vorzeitigen Vertragsauflösungen keine bedeutenden Veränderungen gegenüber den Vorjahren gegeben hat.» Dies zeige, «dass die Leasingfirmen ihre Kunden seriös prüfen».
Die Frauen und Männer, die sich etwa bei der Berner Schuldenberatung die Türklinke reichen, haben nichts zu lachen. Mario Roncoroni: «Etwa drei von vier Leasingverträgen, die wir zu Gesicht bekommen, enthalten versteckte ‹Strafen› für die vorzeitige Kündigung.»
Neben der nicht abgedeckten Amortisation würden oft zusätzlich noch ein paar Tausender verlangt. In solchen Fällen könne die Schuldenberatung die Schlussrechnung der Leasinggesellschaft juristisch bekämpfen. Das Bundesgericht habe klargemacht, dass diese versteckten Strafen nicht zulässig seien. Sehr oft könne man die Schlussrechnung auch bestreiten, «weil die Kreditfähigkeitsprüfung mangelhaft ist».
Text: Kurt Venner / Fotos: Mauritius Images
«Lassen Sie sich nicht von der Leasing-Werbung täuschen, die mit tiefen monatlichen Beträgen wirbt, ohne die zusätzlich anfallenden Kosten zu nennen. Reparaturpflichten, Rücknahmekosten, obligatorische Vollkaskoversicherung etc. Grundregel: Monatliche Leasingrate mal 3 = Monatskosten. Leasing ist die häufigste Finanzierungsform und eignet sich vor allem für zahlungskräftige Personen, die ihr Kapital nicht ins Auto investieren möchten und zudem mit der Dienstleistung (Autohandel, perfekter Unterhalt, optimal versichert usw.) wenig zu tun haben möchten.»