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Motorfahrzeugkontrollen für Personenwagen
Personenwagen müssen wie folgt amtlich nachgeprüft werden: Neuwagen erstmals nach vier Jahren, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre. Die Kontrollen des TCS werden vom Kanton anerkannt. Wir dürfen nur Personenwagen von TCS-Mitgliedern mit BE-Nummern prüfen, für die Sie noch kein Aufgebot des Kantons erhalten haben.

Ausgeschlossen von einer Kontrolle durch den TCS sind Personenwagen:
  • mit Tages- oder Zollschildern
  • mit Händlerschildern, wenn der Fahrzeugausweis annulliert ist
  • mit Spikesreifen
  • die jedes Jahr geprüft werden müssen
  • die infolge eines Polizeirapportes geprüft werden müssen
  • die infolge eines Halterwechsels geprüft werden müssen
  • sowie Campingbusse, Kleinbusse, Lieferwagen, Behindertenfahrzeuge, Motorräder
  • Abänderungen (z.B. Felgen, Federn) müssen beim kantonalen Verkehrsprüfzentrum geprüft und eingetragen werden.
Berechtigung für Gratiskontrollen
Für Mitglieder der Sektion Bern wird das bei einer TCS Mitgliedschaft mit der Kontrollschildnummer eingetragene Fahrzeug (höchstens einmal pro Jahr) kostenlos geprüft. Zusätzliche Fahrzeuge werden nur dann kostenlos geprüft, wenn sie mit einer Partner- oder Jugendkarte gedeckt sind. Für weitere amtliche Kontrollen von Mitgliederfahrzeugen wird eine Gebühr von CHF 35.- erhoben.
Fahrzeugvorbereitung
Bitte das Fahrzeug vor der Prüfung in der Garage prüfbereit stellen lassen und reinigen. An einem regelmässig gewarteten Fahrzeug sind in der Regel folgende Bereitstellungsarbeiten nötig:
  • Chassis reinigen
  • Abgaswerte kontrollieren
  • Lichter kontrollieren
  • Scheinwerferstellung kontrollieren
  • Bremswirkung kontrollieren
  • Lenkung und Aufhängung kontrollieren
Bei älteren Fahrzeugen ist es ratsam, vor der Instandstellung den Fahrzeugwert und die Kosten für die Bereitstellung gegeneinander abzuwägen.
Prüfungsdurchführung
Gültige TCS Mitgliederkarte, Fahrzeugausweis und Abgaswartungsdokument an die Prüfung mitbringen. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf der Einladung. Die Nachkontrollen von beanstandeten Fahrzeugen werden direkt mit unseren Kontrolleuren vereinbart.

Festgestellte Mängel müssen behoben werden. Andernfalls erhalten Sie ein Aufgebot zu einer gebührenpflichtigen Nachkontrolle durch das kantonale Verkehrsprüfzentrum.
Prüfungsorte
Mitglieder der Sektion Bern können ihr Fahrzeug an folgenden Standorten prüfen lassen:
* Auf den Prüfbahnen Langenthal und Langnau sind Kontrollen nur an den publizierten Prüftagen möglich. Für Informationen klicken Sie auf den entsprechenden Prüfort.
Anmeldung
Sparen Sie die nächste Prüfgebühr und melden Sie sich rechtzeitig bei uns an, noch bevor Sie ein Aufgebot des Kantons erhalten! Nur so können Sie Ihr Fahrzeug durch den TCS prüfen lassen. Am besten melden Sie sich gleich direkt über Internet an (siehe rechte Spalte).
Die amtlichen Fahrzeugprüfungen werden in den Technischen Zentren TCS in Ittigen, Thun-Allmendingen und Biel sowie auf den Prüfbahnen in Langenthal und Langnau angeboten.
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